Kritik an der Änderung kommt vom ÖHGB. Leerstand kann auf unzählige Gründe zurückzuführen sein. „Es muss daher so etwas wie einen natürlichen Leerstand geben. Ein Leerstand von Null Prozent ist gar nicht möglich“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer.
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