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September: Spannende Zeiten

Die bevorstehende Nationalratswahl wird für die Weiterentwicklung im Wohn- und Mietrecht richtungsweisend sein. Der ÖHGB hat die vergangenen Wochen dazu genützt, die Interessen der Mitglieder bestmöglich zu vertreten und die eigenen Standpunkte auch politisch zu positionieren.

Wie schon in der Vergangenheit haben wir für die bevorstehenden Wahlen alle Parlamentsparteien sowie DIE GRÜNEN mit drei Fragen zum Thema Wohnen konfrontiert.  Das Ergebnis der Befragung finden Sie in dieser Ausgabe von Haus & Eigentum zusammengefasst.

Faktum ist, wie sehr die starren Bestimmungen im Mietrecht – von niedrig gehaltenen Altmietverträgen und extensiven Eintrittsrechten angefangen bis hin zu unzeitgemäßen Kriterien der „mietrechtlichen Normwohnung“, die zwingend das Vorhandensein eines Vorraums vorsehen – der Schaffung von Wohnraum abträglich sind.

Die hohe Nachfrage nach günstigem Wohnraum auf dem privaten Mietsektor ist auch auf den hohen Fehlbelegungsfaktor im sozialen Wohnbau – unser Stichwort „mangelnde soziale Treffsicherheit“ – zurückzuführen. Hier spielen nicht nur extensive Eintrittsrechte, sondern auch unpassende Vergabekriterien, die gerade Geringverdiener aus verschiedenen Gründen den Zugang zu Genossenschaften und Gemeindewohnungen verwehren, eine bedeutende Rolle. Wer einen Blick auf „willhaben“ wirft, wird erstaunt feststellen, welches Ausmaß die Vermittlung von Sozialwohnungen im Wege von Direktvergaben angenommen haben. Es ist höchste Zeit, diesem unsozialen Treiben Einhalt zu gewähren, damit freiwerdende Wohnungen wieder dem Nächstgereihten auf der Warteliste angeboten werden können.

Auch könnte endlich die dringend nötige Verdichtung im sozialen Wohnbau in Angriff genommen werden. Zigtausende Gemeindewohnungen könnten so geschaffen werden. 

Der ÖHGB betont ausdrücklich, dass der öffentliche Mietsektor nahezu 60% der gesamten Mietverhältnisse erfasst und daher eine Berücksichtigung der Einkommensentwicklung im sozialen Wohnbau dringend geboten ist, um hier endlich für Fairness zu sorgen.

Erfreulich ist sicherlich, dass die Stadt Salzburg jetzt einer langjährigen Forderung nach Befristung der Mietverträge und einer Einkommensüberprüfung auch nach Einzug nachkommt. 

Apropos politische Aktivitäten des ÖHGB: Wer am 12.8. das Sommergespräch mit der Spitzenkandidatin der NEOS, Mag. Beate Meinl-Reisinger in ORF 2 mitverfolgt hat, wird beim Thema Wohnen die Erwähnung des ÖHGB samt Positionspapier nicht entgangen sein.

Wie sehr sich im Kampf um die Gunst des Wählers Standpunkte verschieben lassen, zeigen Aussagen der SPÖ-Spitzenkandidatin anlässlich der Sommergespräche im ORF. Hatte Dr. Pamela Rendi-Wagner noch im Winter Vermögenssteuern eine Absage erteilt, war die Zeit im Sommer nun doch dafür reif geworden. Ohne weitere Differenzierung – etwa nach einem allfälligen Verwandtschaftsverhältnis – sollen Erbschafts- und Schenkungssteuern bis zu 35% und jährliche Vermögenssteuern bis zu 1% der Neiddebatte wahlkampftechnisch Vorschub leisten. Noch aus vergangenen Diskussionen haben wir in Erinnerung, wie schnell Grenzen für Vermögenssteuern beim Tanz des „Enteignungs-Limbo“ nach unten wandern können, um unsanft beim Mittelstand zu landen.

Als noch unausgegoren und durchaus dem Wahlkampf geschuldet ist die Gesamtdiskussion zum „Bestellprinzip“ im Zusammenhang mit der Zahlung von Maklerprovisionen. Aus einem durchaus komplexen Sachverhalt ist daraus die einseitige Schlagzeile geworden: „Der Vermieter hat den Makler zu zahlen.“

Es sind bekanntlich kleinere und vor allem günstige Wohnungen, die dringend benötigt werden. Da Vermieter die Ausgaben für Vermittlung im Hauptmietzins nicht einrechnen können, würden genau diese stark nachgefragten Wohnungen vermehrt ohne Beiziehung eines Maklers vergeben. Umgekehrt wären Mieter mit entsprechendem Budget für ein höherwertiges Mietobjekt begünstigt, denn sie müssten künftig keine Provision zahlen. Der von der Politik gewünschte Effekt, dass gerade einkommensschwache Mieter künftig keine Provision zahlen müssen, würde sich jedenfalls nicht einstellen.

Darüber hinaus verändert das „Bestellprinzip“ auch die Geschäftssituation: Im Vordergrund stünde nur noch die Dienstleistung für eine Seite und nicht mehr die Interessenwahrnehmung beider Vertragsteile.

Der ÖHGB hat im Rahmen von Direktgesprächen mit politischen Entscheidungsträgern diese Argumente deponiert.

In den nächsten Tagen bis zur Wahl werden sicher noch spannende Zeiten auf uns zukommen.  Auch wird erfahrungsgemäß die eine oder andere weit überzogene politische Wortmeldung kommen und Verunsicherung geschürt werden. Hoffen wir, dass nach der Wahl dennoch vernünftige Entscheidungen getroffen werden!

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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