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September: Dichtes Arbeitsprogramm steht bevor

Derzeit stehen Umwelt- und Klimapolitik im Fokus der Regierung. Ökologisches Bewusstsein anstelle von Ideologie sollte die Arbeit der Bundesregierung prägen, um machbare Lösungen auf den Weg zu bringen.

Auf Betreiben der SPÖ wurde noch vor wenigen Monaten die Anpassung der Richtwerte ausgesetzt, um die Menschen bei den Wohnkosten zu entlasten. Die SPÖ geführte Stadt Wien hebt nun die Gebühren für Müll & Co an, um ausreichend investieren zu können.

In Begutachtung gegangen ist der Ministerialentwurf über eine Änderung des WEG, der nach Abstimmung im Ministerrat dem Parlament zur weiteren Behandlung vorgelegt wird.

Fixpunkt im Herbst für alle, die sich über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Immobilien- und Mietrecht informieren wollen, ist der mittlerweile 7. Wohn- und Immobilienrechtstag, der am 25.9.2021 als Online-Kongress stattfindet.

Grüne Agenden

Anfang Juli wurde im Parlament das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Österreich ab dem Jahr 2030 nur noch mit Ökostrom versorgt wird.

CO2-Preis im Gebäudesektor

Besonders der Gebäudesektor wird von den CO2-Mehrkosten betroffen sein. Deutschland hat sich darauf geeinigt, dass der CO2-Preis für Heizen mit Öl und Gas künftig vom Mieter zu bezahlen sein wird. Ich meine aus gutem Grund: Der Verbraucher, also der Mieter und nicht der Vermieter, hat es in der Hand, wieviel Energie verbraucht wird. Jede andere Lösung wäre absurd, weil damit kein Lenkungseffekt verbunden wäre, auch ließe sich durch eine solche Maßnahme keine Energiewende herbeiführen. Der Vermieter ist in diesem Fall der falsche Adressat.

Raus aus fossilen Energieträgern

Für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen in eine klimaneutrale Zukunft hat sich Österreich einen praktisch kaum einhaltbaren Zeitplan verpasst. Bislang ist ungeklärt, wie es gelingen soll, in so kurzer Zeit 1,7 Millionen Haushalte auf nicht fossile Energieträger umzustellen. Der Totalausstieg für Öl soll bereits 2035, für Gas bis 2040 erfolgen. Bereits nächstes Jahr dürfen alte Kohle- und Ölheizungen nicht durch fossile Heizungen ersetzt werden und 2025 müssen sogar funktionierende Ölheizungen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, ausgetauscht werden. Abgesehen von der Kostenfrage mangelt es in vielen Fällen an geeigneten Alternativen.

Klimapolitik ohne ideologische Scheuklappen

Klimawandel findet statt und es müssen Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Eine gewisse Vorbildfunktion mag – auch von einem so kleinen Staat wie Österreich – gerechtfertigt sein, um Nachahmungseffekte zu erzeugen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei jedoch die Machbarkeit in technischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht, welche losgelöst von ideologischem Denken beurteilt werden sollte.

So wie Staatssekretär Dr. Magnus Brunner in unserem Gespräch betont hat, sind Innovation, Investition und Zusammenarbeit Eckpfeiler einer erfolgreichen Klima- und Umweltpolitik. Unser Handeln sollte von einem entsprechenden Maß an Freiwilligkeit geprägt und keinesfalls von Verboten und Zwang dominiert sein. Damit Investitionen getätigt werden, müssen Anreize erfolgen.

Ein passender Ansatz: die steuerfreie Rücklage

Als Folge der Pandemie boomen Bauwirtschaft und Nebengewerbe. Bestimmte Materialien sind aufgrund von Lieferschwierigkeiten derzeit gar nicht, zu überhöhten Preisen oder mit gehörigen Verzögerungen zu bekommen. Mit der Wiedereinführung der steuerfreien Rücklage könnte ein geeigneter Anreiz gefunden werden, Eigentümer planvoll für größere Investitionen in der Zukunft ansparen zu lassen. Damit wäre sichergestellt, dass auch in Zukunft investiert wird.

Quod licet Iovi non licet bovi

Was für die SPÖ-geführte Stadt Wien gilt, soll offenkundig nicht für private VermieterInnen gelten: Die Stadt Wien zieht kräftig an der Gebührenschraube für Wasser, Müll und Kanal und begründet ihr Vorgehen damit, wichtige Investitionen setzen zu müssen.

Es ist noch nicht so lange her, da wurde auf Betreiben der SPÖ das „Pandemiefolgenlinderungsgesetz“ im Parlament beschlossen, um den von der Krise geschüttelten Menschen Unterstützung bei den Wohnkosten zu verschaffen. Bei der Anhebung der Gebühren spielt dieser Gedanke offenkundig aber keine Rolle.

Gerade der Gebäudebestand verlangt mehr denn je Investitionen. Nicht zuletzt profitierte Wien in der Vergangenheit enorm von seinem Stadtbild und lockte jedes Jahr unzählige TouristInnen in die Bundeshauptstadt. Das soll auch so bleiben.

Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Die geplante Novelle erfolgt in Umsetzung des türkis-grünen Regierungsprogramms und trägt eine deutlich ökologische Handschrift. Bezweckt wird, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und Einsparungen im Energieverbrauch voranzutreiben. Im Rahmen der vom Justizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe, der auch der ÖHGB angehört hat, ist es zwar gelungen, einige „Entschärfungen“ der vom Ministerium ausgearbeiteten Erstfassung zu bewirken, dennoch ist der Entwurf durch zwei gewaltige Systembrüche gekennzeichnet.

Das betrifft einerseits die gesetzliche Verankerung einer „Zustimmungsfiktion“ bei bestimmten beabsichtigten Maßnahmen eines Wohnungseigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

Andererseits sollen die Beschlusserfordernisse der Eigentümergemeinschaft geändert werden. Eine Stimmenmehrheit soll künftig nicht nur durch die Mehrheit aller Miteigentumsanteile erzielt werden, sondern auch durch eine Zweidrittelmehrheit der tatsächlich abgegebenen Stimmen, die nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile berechnet werden. Als „Schranke“ ist vorgesehen, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile erreichen muss.

Die Anwendung dieser neuen Regel kann zur Folge haben, dass von einer (aktiven) Minderheit Maßnahmen forciert werden, die viel Geld kosten, sich summa summarum als völlig unwirtschaftlich erweisen, zu überhöhten und langandauernden Zahlungen der Eigentümergemeinschaft führen und möglicherweise doch nicht den erhofften ökologischen Effekt zur Folge haben.

Eigentümer, die zur Aufbesserung der eigenen Pension oder Familien, die mühsam erspartes Eigentum angeschafft haben, könnten aus dem Wohnungseigentum „verdrängt“ werden. Dies hat der ÖHGB in seiner Stellungnahme an das Ministerium festgehalten.

  1. Wiener Immobilien- und Mietrechtstag

Juristen, Ökonomen und Praktiker der Immobilienwirtschaft haben die Möglichkeit am 25.9.2021 dem 7. Wiener Immobilien- und Mietrechtstag beizuwohnen. Zahlreiche Vorträge, von denen auch ich einen halten darf, informieren über Entwicklungen und Neuerungen im Immobilien- und Mietrecht. Die Teilnahme an dieser Onlineveranstaltung ist gratis. Eine Übersicht über das Programm sowie eine Anmeldung können Sie unter www.wimt.at vornehmen.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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