Ihre Landesverbände

Oktober: Recht auf Wohnen: Was dann?

Jenes Volksbegehren, das darauf abzielt, in unserer Bundesverfassung ein „Recht auf Wohnen“ zu implementieren, hat nach Durchlaufen des Eintragungszeitraumes mit rund 135.000 Unterschriften die Hürde für den Nationalrat genommen. Damit muss das Volksbegehren einer parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Unklar ist, was damit weiter geschehen soll.

Der Inhalt des Volksbegehrens „Recht auf Wohnen“ im Wortlaut:

„Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen. 

Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.“

Dass Erwerb und Erhaltung von Immobilieneigentum – vor allem für junge Menschen – schwierig sind, mag nicht im Geringsten in Zweifel gezogen werden. Doch Eigentum wird zu Recht als entscheidender Motor unserer Gesellschaft gesehen, der Sicherheit und Unabhängigkeit ermöglicht. Zweifelsohne muss in einem Sozialstaat auch angemessen dafür gesorgt werden, dass all jenen geholfen wird, die unverschuldet in eine Notsituation gekommen sind bzw. unterstützungswürdig sind.

In diesem Zusammenhang drängt sich allerdings die Frage auf, welchen Sinn es macht, ein „Recht auf Wohnen“ in den Verfassungsrang zu heben. Es kann damit die Sicherheit und Lebensqualität in Österreich nicht entscheidend erhöht werden.

Bleibt es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis, müsste konkretisiert werden, wie und durch welche Instrumente dem Recht auf Wohnen zur Durchsetzung verholfen werden soll. Der aktuelle Text ist diesbezüglich wenig aussagekräftig.

Damit kommen wir zum entscheidenden Punkt: Welche Aufgaben und wieviel davon hat der Staat zu leisten, um ein Recht auf Wohnen zu etablieren und wo liegt die Grenze staatlicher Intervention?

Die Pandemie hält uns immer noch in ihren Fängen, der Krieg in der Ukraine tobt nach wie vor und die hohe Inflation macht sich durch enorme Preissteigerungen bemerkbar.  Eine gesicherte Versorgung der Haushalte mit Öl und Gas, aber auch mit erneuerbaren Energien ist für den kommenden Winter wie auch in den nächsten Jahren nicht mehr selbstverständlich.

Der Staat hat bisher durch Kurzarbeit, diverse Zuschüsse, Umsatzersatz und eine Reihe anderer gesetzlicher Maßnahmen versucht, die ökonomischen Folgen der Pandemie in der Bevölkerung abzufedern. Strompreisbremse und Anti-Teuerungsbonus sollen die aktuellen Preiserhöhungen ausgleichen. Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann im Rahmen der Sozialhilfe Mindestsicherung beantragen. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sollen beschäftigungslose Menschen bei der Überbrückung helfen. Ein milliardenschweres Hilfspaket nach dem anderen schickt der Finanzminister seit zweieinhalb Jahren auf den Weg, um Private wie Unternehmen (nicht aber private Vermieter) zu stützen. Und dennoch verfolgen wir täglich in den Medien weitere gut Ratschläge, die den Staat mit Steuergeld noch mehr in der Pflicht sehen.

Die Antwort auf die Frage, wie sehr der Staat eingreifen soll und kann, ist nicht nur der Weltanschauung geschuldet, sondern vielmehr dem logischen Denken: Der Staat kann nur das verteilen, was er von seinen Bürgern und Bürgerinnen an Einnahmen erhält. Reicht sein Budget nicht aus, muss er sich durch neue und höhere Steuern zusätzliche Einnahmen verschaffen. Oder er greift in die Trickkiste und wälzt staatliche Aufgaben auf Private ab. Genau das fordern Teile der Politik im Zusammenhang mit privaten VermieterInnen. – obwohl 60 Prozent der Mietverhältnisse im öffentlichen Mietsektor (in Form von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen) angesiedelt sind.  

Die privaten VermieterInnen sind bei den vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung zumeist leer ausgegangen und haben zudem zahlreiche Einbußen bei den Mieteinnahmen verkraften müssen. Auch Eigentümer kämpfen bei Haus- oder Wohnungssanierungen mit enormen Materialpreisen und teilweise hohen Baukosten ohne staatliche Schutzschirme. Zusätzliche Kosten, geringere Einnahmen und Einschränkungen auf ImmobilieneigentümerInnen abzuwälzen – wie das jetzt immer wieder gefordert wird – wäre unredlich und schädlich.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | Seite drucken