Ihre Landesverbände

Oktober 2015: Immobilien sind ja eigentlich was Schönes, jedoch…

Besitz ist etwas Erstrebenswertes, etwas Gutes und auch eines der wichtigsten Rechte, die man haben kann. Gerade Immobilien sind allerdings ein komplexes Thema: Man kann sein Haus nicht vermehren, nicht davon abbeißen und es nicht einfach über die Grenze verfrachten – Darauf muss Rücksicht genommen werden. Dafür kämpfen wir!

Als Haus und Grundbesitzerbund sind wir bestrebt, den Mehrwert von Eigentum und Leistung in den Fokus zu stellen. Es ist uns wichtig, dass die Öffentlichkeit weiß, was Haus- und Grundbesitzer für die Gesellschaft tun und dass es nicht einfach ist, Wohnraum zu schaffen, zu verwalten und zu erhalten. Wir setzen uns für jene ein, die in der Öffentlichkeit zu Unrecht als „böse Miethaie“ diskreditiert werden, all jene, die viel Geld in die Hand nehmen, um leistbares und qualitatives Wohnen zu ermöglichen, wir kämpfen gegen unmögliche und sinnlose Auflagen und unterm Strich gilt unser Einsatz 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung.

Wir Immobilienbesitzer haben in den letzten Jahren einige Beschränkungen hinnehmen müssen, doch wir sind der Meinung, dass es irgendwann reicht. Es ist höchste Zeit, dass das Hinprügeln auf diejenigen, die sich in ihrem Leben durch Fleiß etwas aufgebaut haben, um davon auch in Zukunft etwas zu haben, mit Füßen getreten wird. Wir wollen nicht mehr diskriminiert werden, denn die Grenze von schreiender, vertretbarer Ungleichbehandlung ist mittlerweile bei Weitem überschritten.
Zuletzt hat die mit 1. Jänner 2016 in Kraft tretende Steuerreform privates Immobilieneigentum sowohl bei der Besteuerung von Vermietungseinnahmen als auch bei der Weitergabe von Immobilien im Familienkreis, ebenso auch bei der Veräußerung von privaten Immobilien vor neue Herausforderungen gestellt:
Die Verlängerung der Abschreibungszeiträume bei Instandsetzungsaufwendungen werden zur Folge haben, dass vor allem ältere Eigentümer künftig davor zurückschrecken, Geld in die Hand zu nehmen, um ihr Haus in Schuss zu halten. Werterhöhende Investitionen wirken sich zudem auch auf die Nachfolgegeneration aus, weil die Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht mehr nach dem Einheitswert, sondern nach einem um vieles höheren Wert zu erfolgen hat. Verschärfend wirkt, dass die Entrichtung dieser Steuer nicht aus den Mitteln der Hauptmietzinsreserve erfolgen darf, womit Erwerber anlässlich der Eigentumsübertragung tief in die Tasche greifen müssen. Eine Ungleichbehandlung ergibt sich durch Erhöhung der Immobilienertragsteuer von 25% auf 30% gegenüber anderen endbesteuerten Flat-Tax-Steuersätzen. Der 2%ige Inflationsabschlag, der bei Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr geltend gemacht werden konnte, entfällt künftig. Der pauschale Grundanteil wird ab 2016 auf 40% der Anschaffungskosten angehoben und die Abschreibung wird damit nur mehr 60% anstelle von bisher 80% des Immobilienkaufpreises erfassen.
Die Liste von Belastungen dieser Art ist lang und ließe sich im Steuerrecht noch weiter fortsetzen.
Ungleichbehandlung von privaten Immobilienvermögen findet sogar beim Diskriminierungsverbot nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz statt. Wird hier die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in allen Belangen des gesellschaftlichen Lebens angestrebt, so hat der private Immobilieneigentümer eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung der öffentlichen Hand hinzunehmen: Für die Beseitigung baulicher Barrieren bei Gebäuden, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits bestanden, war vom Gesetzgeber eine Frist von zehn Jahren vorgegeben, die nunmehr mit 31.12.2015 endet. Allerdings haben sich sowohl Bund als auch die Stadt Wien jeweils eine gehörige Fristverlängerung verpasst. Die Stadt Wien hat den Zeitplan zur Fertigstellung sogar bis zum Jahr 2042 erstreckt! Argument der Gebietskörperschaften: Die große Anzahl der eigenen Immobilien lasse eine Umsetzung nicht eher zu.
Nicht minder belastend gestalten sich für Vermieter die überaus strengen Mietrechtsbestimmungen, die der Schutzbedürftigkeit des Mieters – angefangen bei den großzügigen Eintrittsrechten bis hin zu den engen Kündigungsbestimmungen – oberste Priorität einräumen.

Stopp der Diskriminierung
Wir wehren uns nicht dagegen, unseren Beitrag zu leisten, wir sind nur der Meinung, dass der Staat endlich aufhören muss, immer auf die Mittelschicht zu greifen, um selbst fabrizierte Löcher zu stopfen. In unserer Stellungnahme an das Finanzministerium haben wir an der Steuerreform kritisiert, dass durch die Gesamtheit dieser Maßnahmen private Immobilieneigentümer weit stärker betroffen sind, als alle anderen Steuerzahler in Österreich. „Mehrbelastung trifft die Kleinen“ lautete die Überschrift mit ausführlicher Erläuterung, womit wir in der „Presse“ vom 30. Juli dieses Jahres unseren Protest bekundet haben.

Wir haben viele Vorschläge und Ideen und helfen auch gerne, aufzuzeigen, wie man Potentiale in unserem Bereich besser nutzbar machen kann.
Also, liebe Regierung: Wir stehen jederzeit bereit!

 

 

 

 

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | Seite drucken