Neue Regeln für die Vergabe von Immokrediten könnten kommen. Was der ÖHGB seit der Einführung kritisiert, wird nun geprüft.
Das Land Niederösterreich unterstützt künftig den Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit der Übernahme von Haftungen und verlängert die Laufzeit von Landesdarlehen.
Der OGH verfestigt seine Ansicht über die Unbenutzbarkeit von Bestandobjekten im Fall eines Wohnungsmieters, der pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten war.
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund begeht am 10. Dezember den Internationalen Tag des Eigentums mit einem Online-Vortrag von Dr. Jan Kluge von der Agenda Austria. Thema „Österreich: Das vermietete Land“.
Immokreditvergabe auf dem Prüfstand
Die derzeit geltende Verordnung zu Immobilienfinanzierungen für den Hausbau oder Wohnungskauf behindert die Aufnahme von Bankkrediten und somit den Aufbau von Eigentum. Junge Menschen trifft diese Regelung besonders, weil 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden müssen, die monatliche Kreditrate 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten darf und die Laufzeit der Finanzierung nicht mehr als 35 Jahre betragen kann. In einem Brief an die Finanzmarktaufsicht (FMA) lässt Finanzminister Magnus Brunner derzeit prüfen, ob die Verordnung in ihrer derzeitigen Form noch zeitgemäß sei und ob es Verbesserungsmöglichkeiten gäbe.
Wir haben medial bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Menschen in unserem Land weiter Zugang zu Krediten erhalten müssen. Wir werden uns auch weiter für dieses wichtige Anliegen einsetzen, Regeln für Immobilienkredite mit Augenmaß zu schaffen.
Erleichterungen sollen beim Kauf von Eigenheimen in Niederösterreich kommen
Erfreuliche Nachrichten gibt es aus Niederösterreich, wo die Landeshauptfrau bereits Entlastungsmaßnahmen für die Anschaffung von Eigentum angekündigt hat. Die Teuerungen, die hohen Zinsen für Kredite und die gestiegenen Baupreise erfordern, gegenzusteuern und Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zu schaffen. Das Land Niederösterreich hat sich daher dazu entschlossen, die Haftung für bis zu einem Viertel der Eigenmittel zu übernehmen. Verlängert wird auch die Laufzeit von Landesdarlehen, um einen größeren finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Die Begründung aus Niederösterreich lautet: „Immerhin ist ein Eigenheim die beste Altersvorsorge.“
Dieser Ansicht ist zuzustimmen, denn Eigentum verschafft Freiheit und Unabhängigkeit. Um es mit den Worten von Julius Raab zu sagen: „Wenn das Eigentum aufhört, dann hört auch die Freiheit auf.“
Der Oberste Gerichtshof verfestigt seine Rechtsansicht
Eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung (OGH 23.9.2022, 4 Ob 129/22g) befasst sich mit der Forderung eines Wohnungsmieters nach einer Mietzinsbefreiung. Der Mieter war aus Gründen der Pandemie nicht in der Lage, den Mietzins zu bezahlen. Mit dieser Entscheidung verfestigt das Höchstgericht die Ansicht, dass für die Voraussetzung der Anwendbarkeit der §§ 1104 ff ABGB die Unbenutzbarkeit an der Bestandsache liegen muss und nicht jede pandemiebedingte finanzielle Notlage dem Vermieter bzw. der Vermieterin auferlegt werden kann. Die aus der Pandemie resultierenden hoheitlichen Eingriffe, die in einem Betretungsverbot für bestimmte Geschäftslokale bestanden, bewirkten eine gänzliche oder teilweise Unbrauchbarkeit und in Folge einen gänzlichen Mietzinsentfall oder eine entsprechende Mietzinsminderung. Eine pandemiebedingte finanzielle Notlage des Mieters führt hingegen nicht zum Entfall der Mietzinszahlungsverpflichtung. Schließlich verwies der OGH auf das 2. COVID 19-Justiz-Begleitgesetz, durch welches ein zeitlich limitierter Kündigungs- und Räumungsschutz geschaffen wurde, der Zahlungsrückstände als Folge der COVID-19-Pandemie im 2. Quartal 2020 berücksichtigte, und merkte an, dass diese Sonderregelung vom Gesetzgeber für spätere Mietzinsperioden nicht mehr erlassen wurde.
10. Dezember: Internationaler Tag des Eigentums
Abschließend möchte ich den Internationalen Tag des Eigentums in Erinnerung rufen, welcher am 10. Dezember stattfindet. Schweren Herzens mussten wir uns dazu entschließen, die Veranstaltung aus Pandemiegründen – so wie im vergangenen Jahr auch – als Online-Veranstaltung abzuhalten. Das hat wiederum den Vorteil, dass Interessierten aus ganz Österreich eine Teilnahme möglich ist.
Dr. Jan Kluge, Ökonom bei der Agenda Austria, wird sich in seinem Vortrag „Österreich: Das vermietete Land“ mit der heimischen Eigentumsquote und ihrer Entwicklung auseinandersetzen. Einige Vorschläge zu deren Erhöhung hat der Ökonom des unabhängigen Thinktanks „Agenda Austria“ angeblich im Gepäck. Wir können gespannt auf seine Ausführungen sein.