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November: Anreize statt Verbote

Bei der Energiewende auf Motivation zu setzen, ist sehr zu begrüßen. Anreize anstelle von Zwang sind die besten Voraussetzungen für eine klimaneutrale Zukunft des Gebäudebestandes.
Mit Abgaben auf Zweitwohnsitze, scheinbarem Leerstand sowie unbebautes Bauland belasten Gebietskörperschaften Anschaffung sowie Erhalt von Eigentum und schaden dem Mietmarkt.
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund begeht am 10. Dezember den Internationalen Tag des Eigentums mit einem Online-Vortrag von Mag. Alfred Heiter (IV), der sich dem Thema Vermögenssteuern widmen wird.

Erneuerbares Wärme-Paket: Abkehr von unrealistischen Vorgaben hin zu Vernunft

Im Entwurf für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) war vorgesehen, dass Gebäude- und Wohnungseigentümer ihre – auch intakten – fossilen Wärmeversorgungsanlagen innerhalb kürzester Zeit abbauen oder stilllegen hätten müssen. Zentrale Wärmeversorgungsanlagen in bestehenden Gebäuden, die saniert, verbessert oder erneuert werden, hätten auf Heizungen umgestellt werden müssen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme betrieben werden. Öl- oder Kohleheizungen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, hätten stillgelegt werden sollen, auch wenn sie völlig funktionsfähig sind. Das endgültige Aus für Öl war bis spätestens 2035 und für Gas bis 2040 normiert. Wir sind massiv dagegen auch in der Öffentlichkeit aufgetreten (siehe OTS-Aussendungen und Artikel).

Vor allem im städtischen Bereich mangelt es schon aufgrund der dichten Verbauung vielfach an Alternativen für eine nichtfossile Versorgung. Eine zwangsweise Umrüstung auf erneuerbare Energieträger wäre nicht nur aus technischen, sondern auch aus zeitlichen Gründen nicht zu bewältigen. In dieser komplexen Ausgangssituation, ein verbindliches Ziel vorzugeben, das nach heutigen Verhältnissen realistischerweise nicht in dem vorgegebenen Zeitraum erreicht werden kann, ist völlig kontraproduktiv.

Die Kritik an dem ursprünglich geplanten Vorhaben und die Hinweise des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes anstelle von Regulierungen, Normen und Verboten, den betroffenen Menschen finanzielle Möglichkeiten und Alternativen zu bieten, von denen sinnvoll Gebrauch gemacht werden kann, hat Früchte getragen. Die Bundesregierung sieht das jetzt offensichtlich auch so, verzichtet auf den verpflichtenden Tausch und will beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger nicht mehr auf Zwang setzen, sondern den Tausch mit hohen Fördermitteln vorantreiben. Dazu werden bis 2026 eine zusätzliche Milliarde bereitgestellt und insgesamt bis zu 75 % der Investitionen (Bundes- und Landesförderungen) gefördert.

Der ÖHGB hat sowohl im Rahmen der Gesetzesbegutachtung als auch auf politischer Ebene sowie im Rahmen der PR und Öffentlichkeitsarbeit immer wieder darauf hingewiesen, dass im Falle einer zwangsweisen Umrüstung nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen wären, die vermieten, sondern auch jene, die ihr Eigentum selbst nutzen (also rund 50% der Österreicher). Oberstes Prinzip sollte sein, dass die Begleitumstände so aufbereitet werden, dass der Umstieg auch tatsächlich vollzogen werden kann.

Die Entscheidung der Regierung auf Anreize zu setzen, ist daher in jeder Hinsicht zu begrüßen. Denn ein Gesetz, das nicht praxisgerecht umgesetzt werden kann, führt zu Widerstand und ist in weiterer Folge kontraproduktiv. Durch das Setzen von Anreizen und die laufende Entwicklung von innovativen technischen Lösungen sind auch Hauseigentümer motiviert, den Gebäudebestand in eine klimafitte Zukunft zu führen. Es ist zu hoffen, dass sich durch diese Maßnahme auch die aktuelle Situation in der Bau- und Baunebenbranche durch vermehrte Investitionsbereitschaft erholen und sich positiv auf die österreichische Gesamtwirtschaft auswirken wird. Für die Umrüstung fordert der ÖHGB auch sinnvolle wirtschaftliche und steuerliche Erleichterungen für Immobilienbesitzer.

Gebäude-Richtlinie wird entschärft

Auch auf EU-Ebene zeichnet sich eine Entschärfung einer rigorosen Klimapolitik ab: Die Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt, mit einer radikalen Sanierungswelle den Fokus auf die Sanierung von Bestandsgebäuden zu legen. Vornehmlich sollten für Gebäude einheitliche und harmonisierte Mindesteffizienzanforderungen festgelegt werden. Auch hier waren allzu knappe Fristen vorgesehen: Wohngebäude der schlechtesten Effizienzklasse G sollten bereits ab dem Jahr 2030 der Effizienzklasse F angehören. Bis 2033 sollten alle Wohngebäude zumindest die Effizienzklasse D erreichen. In Österreich wären davon rund 300.000 Gebäude betroffen gewesen. Als enteignungsgleiche Zwangsmaßnahme war sogar vorgesehen, dass diese Gebäude nicht mehr benutzt werden dürfen, wenn die Mindesteffizienzanforderungen innerhalb der vorgegebenen Fristen nicht erreicht werden. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wären gezwungen gewesen, ihr Haus oder ihre Wohnung zu verkaufen, ja sogar abzureißen. Betroffen gewesen wären neben einkommensschwächeren Menschen, auch ein erheblicher Anteil von Eigentümern aus der Mittelschicht.

Der ÖHGB hat sich im Rahmen seiner Aktivitäten als Interessenvertretung der privaten Immobilieneigentümer massiv gegen dieses zwangsweise Vorgehen gestellt und harte Kritik geübt.

Anstelle einer Sanierungspflicht von jedem individuellen Gebäude soll es nur noch Zielwerte für die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestandes geben. Details werden noch im Trilog zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Regierungen erfolgen. Aus dem EU-Budget sollen 150 Milliarden Euro zur Förderung der Sanierung bereitgestellt werden.

Geldbeschaffungsaktionen auf Kosten der Eigentümer

Die Stadt Wien plant ab Jänner 2024 die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe. Das ist insofern befremdend, da die österreichische Bundeshauptstadt wohl kaum als ein Bundesland zu identifizieren ist, in dem Freizeitwohnsitze eine wesentliche Rolle spielen. Tatsächlich gibt es viele Gründe, weshalb Menschen in diesem Land nicht nur einen Lebensmittelpunkt haben, sondern mehrere. In den meisten Fällen werden Zweitwohnsitze wohl aus beruflichen Gründen oder aufgrund von familiären Bindungen begründet. In diesen Fällen Menschen zur Kasse zu bitten, schafft weitere Belastungen in Bezug auf die Anschaffung und Erhaltung von Eigentum. Eingriffe dieser Art sind ideologiegetrieben, vor allem aber unverhältnismäßig.

Mittlerweile haben bereits einige Bundesländer Steuern auf angeblich leerstehende Wohnungen eingeführt. Der eigentliche Zweck, nämlich Wohnraum zu gewinnen, wird damit verfehlt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass mit einer Steuer auf Leerstand nicht jene Wohnungen erfasst werden und auf den Markt gelangen, die tatsächlich nachgefragt und benötigt werden. Der Lenkungseffekt einer solchen Maßnahme ist gleich null. Dennoch wird viel Geld und Zeit in die Erhebung von Leerstand investiert. In Innsbruck will die Stadtregierung den Leerstand mittels Melde- und Gebäudedaten erheben. Diese Daten sind bekanntlich nur wenig verlässlich und für eine seriöse Leerstandserhebung untauglich. Ebenso wenig verlässlich ist eine Beurteilung anhand des Stromverbrauchs. Denn abgesehen von einem enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand ist bis heute nicht geklärt, wie man zweifelsfrei Leerstand erheben kann. Es gibt nach wie vor keine wissenschaftlich fundierte und anerkannte Definition von Leerstand. Dass eine Wohnung oder ein Haus eine gewisse Zeit nicht bewohnt wird, kann auf unzählige Gründe zurückzuführen sein.

Der durch Mieter von Billigstwohnungen mit gesetzlichen Schranken hervorgerufene Leerstand wird einfach nicht diskutiert.

Im Burgenland will die Landesregierung eine Abgabe auf unbebautes Bauland einheben, um Grundstücke für den Wohnbau zu gewinnen. Diese Steuer trifft jedoch keine Spekulanten, sondern jene Menschen, deren Grundstücke sich im Familienbesitz befinden und die aus nachvollziehbaren Gründen nicht oder noch nicht bebaut sind.

Leerstands-, Zweitwohnsitz- oder Baulandabgaben dürfen nicht dazu missbraucht werden, dass Menschen ihr Eigentum verkaufen müssen. Letztlich muss es jedem Eigentümer überlassen bleiben, was er mit seinem Eigentum macht.

Das ständige Fordern von neuen Steuern und Abgaben in einem Hochsteuerland wie Österreich macht den Aufbau und die Erhaltung von Eigentum unnötig schwer, gefährdet die Rechtssicherheit im Land und bedroht die Lebensqualität der Menschen. Hinzukommt, dass eine solche Steuer in einem hohen Ausmaß unsere Leute, den Mittelstand, trifft.

Sogar der Finanzminister hatte anlässlich der Präsentation des Budgetvoranschlages 2024 zutreffend erkannt, dass die Steuerbelastung in Österreich keinesfalls (zu) niedrig ist und erteilte den Rufen nach einer Vermögenssteuer daher eine deutliche Absage.  

10. Dezember: Internationaler Tag des Eigentums

Umso wichtiger erscheint es, die Gefahren aufzuzeigen, die eine Substanzbesteuerung für das Eigentum und die Wirtschaft hätte. Aus diesem Grund haben wir den diesjährigen Tag des Eigentums, am 10. Dezember 2024, dem wichtigen Thema „Vermögensbesteuerung“ gewidmet.  Somit ist es Interessierten aus ganz Österreich möglich, im Rahmen eines Online-Vortrages, dabei zu sein.

Es freut mich ganz besonders, dass wir mit Mag. Alfred Heiter, Bereichsleiter für Wirtschafts-, Finanz- und Rechtspolitik der Industriellenvereinigung, einen exzellenten Steuerexperten und Kenner dieser Materie gewinnen konnten, der sich in seinem Vortrag darauf konzentrieren wird, warum unsere Gesellschaft von (Immobilien)Eigentum profitiert und anhand von Beispielen klarlegen wird, wie und wo Substanzbesteuerung die Menschen trifft.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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