Erfahrungen aus den Bundesländern mit Leerstandsbesteuerung zeigen, dass die Erhebung von Leerstand mit hohem Aufwand verbunden ist und diese Steuern nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Einige Bundesländer verzichten daher auf eine Besteuerung.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie errechnete, dass die Mietbelastung trotz Inflation stabil geblieben ist, was zusätzliche Mietzinsbeschränkungen infrage stellt.
Forderungen nach einer Grundsteuerreform schaden dem Privateigentum. Neben der Grundsteuer gibt es bereits eine Vielzahl anderer Abgaben, die dieser zuzuordnen sind.
Der Internationale Tag des Eigentums wird sich ausführlich mit den Risiken der Substanzbesteuerung befassen.
Besteuerung von Leerstand: Zum Scheitern verurteilt
Eine Allianz bestehend aus VertreterInnen der Österreichischen Gesellschaft für Architektur, der Interessengemeinschaft Architektur und der Interessengemeinschaft Kultur, mit an Bord auch die Kammer für Ziviltechnik, hatte sich jüngst formiert, um dem angeblich so hohen Leerstand in der österreichischen Bundeshauptstadt den Kampf anzusagen. Dazu wurde ein Forderungskatalog präsentiert, der unter anderem eine Leerstands-Meldepflicht und eine Besteuerung von Leerstand umfasste. Die Forderungen sind in hohem Maße unsachlich.
Greenpeace hatte gerade einmal vor einigen wenigen Monaten eigene Berechnungen an die Öffentlichkeit gebracht, in der österreichweit eine Leerstandsquote von 4,7 Prozent ermittelt wurde. Besonders auffällig war, dass Wien laut Greenpeace mit 3,4 Prozent die niedrigsten Leerstandsquote österreichweit aufwies. Aus der wissenschaftlichen Literatur wissen wir, dass eine Leerstandsquote bis zu fünf Prozent – bezeichnet als „natürlicher Leerstand“ – in einer völlig normalen Bandbreite liegt und systembedingt durch Ein- und Auszug von Mietern sowie notwendigen Adaptierungsarbeiten unvermeidbar ist.
Ein Blick in jene Bundesländer, die bereits Steuern auf Leerstand eingeführt haben – konkret handelt es sich dabei um Tirol, Vorarlberg, Salzburg und die Steiermark – zeigt deutlich die Problematik, die rund um das Thema Leerstand kreist. Die meisten Bundesländer haben nicht nur mit einer schlechten Datenlage zu kämpfen, der administrative, zeitliche und personelle Aufwand überfordert Gemeinden vielerorts beträchtlich. Abgaben werden sogar „ins Blaue“ vorgeschrieben, um abzuwarten, wie die Menschen darauf reagieren. In Innsbruck wurden Eigentümer leerstehender Wohnungen aufgefordert, den Leerstand zu melden. Das Ergebnis dieser Meldungen war bekanntlich überschaubar.
Keine der praktizierten Erhebungsmethoden konnte überzeugen. Aber auch dann, wenn eine Methode gefunden würde, um auf seriöse Weise Leerstand zu erheben, handelt es sich nur um eine Momentaufnahme, die laufender Aktualisierung bedarf. Die Ermittlung von Leerstand ist somit eine „Sisyphusarbeit“, die niemals endet und aufgrund der starken Fluktuation, die besonders in größeren Städten vorherrscht, laufend enorme Kosten verschlingen wird. Dieser Aufwand steht in keinem realistischen Verhältnis zum erwarteten Erfolg.
Nicht ohne Grund haben einige Bundesländer wie etwa Kärnten, Nieder- und Oberösterreich bereits dankend abgewunken. Vor kurzem hat Wien den Anfang dieses Jahres in Begutachtung gebrachten Entwurf für ein Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz auf Eis gelegt.
Es wären Umfang und Tragweite der geplanten Abgabe tückisch gewesen: Die Abgabepflicht hätte nicht nur jene Personen getroffen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Wien haben, sondern auch alle hauptwohnsitzgemeldeten WienerInnen, so sie über weitere Wohnsitze in der Bundeshauptstadt verfügen. Aus dem weiten Begriffsverständnis der geplanten Zweitwohnungsabgabe und den dürftigen Ausnahmen enthielt diese – entgegen allen Beteuerungen – vor allem aber klassische Elemente einer Leerstandsabgabe.
Feststeht, dass mit Zwang und Besteuerung von Leerstand dieser Lenkungseffekt nicht erreicht wird.
Mietkostenbelastung: Kein Anlass für weitere Mietzinsbeschränkungen – im Gegenteil
Die Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) hat jüngst anhand der Zahlen der Statistik Austria, die die Daten für Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) in Österreich erhebt, eine Auswertung vorgenommen, die deutlich zeigt, dass für weitere Mietzinsbeschränkungen kein Anlass besteht: Demnach ist trotz hoher Inflationsraten die mittlere Mietbelastung (Median), gemessen als Anteil der Bruttomiete am Netto-Haushaltseinkommen im Zeitraum 2018-2023 durchgängig bei ca. 20 Prozent geblieben. Die mittlere Mietbelastung der Mieter von Privatwohnungen lag in diesem Zeitraum geringfügig darüber, die von Genossenschafts- und Gemeindewohnungen geringfügig darunter. Zwar sind in diesem Zeitraum die Bruttomieten deutlich gestiegen, dieser Anstieg wurde aber durch gestiegene Nettohaushaltseinkommen kompensiert.
Grundsteuerreform: Schutz des Eigentums vor Abgabenerhöhung
Sowohl Wirtschaftsforscher als auch der Gemeindebund argumentieren für eine Erhöhung der Grundsteuer. Diese Forderungen sind nicht sachgerecht und fußen darauf, dass man Grund und Boden nicht wegtragen kann. Die Erhöhung würde zudem 100 Prozent der Österreicher treffen.
Es darf nicht übersehen werden, dass es bei einem etwaigen Reformvorhaben nicht „nur“ um die Anhebung der Grundsteuer, sondern in Wahrheit um eine verstärkte Implementierung von Vermögenssteuern, also um Substanz- oder Eigentumssteuern, geht. Substanzsteuern sind jedoch veraltet. Diese wurden im Mittelalter eingeführt, weil man den Ertrag noch nicht wirklich besteuern konnte und deswegen vom Vermögen ausging.
Grundsteuern sind Substanzsteuern und ÖVP, FPÖ und NEOS haben zugesagt, dass es zu keinen Substanzsteuern kommen wird.
Mittlerweile existieren zahlreiche Abgaben, die bereits bei uns unter einem anderen Titel (von der Infrastrukturabgabe über eine Poolabgabe und Tourismus- und Zweitwohnsitzabgabe u.v.m.) eingehoben werden, als Grundsteuer eingerichtet sind bzw. dieser zuzurechnen sind. Zudem erfolgte eine Erhöhung der Zuwendungen an die Gemeinden um 2,4 Milliarden Euro im Rahmen des letzten Finanzausgleichs (2024-2028) u.v.m.
Betroffen wäre auch die Wirtschaft, insbesondere die Hotellerie, die dann um die Erhöhung weniger Einkommenssteuer zahlt. Die Eigentumsquote käme weiter unter Druck.
10. Dezember: Internationaler Tag des Eigentums
Staatliche Eingriffe in Form von Steuern können die Lebensgrundlage von Menschen spürbar beeinträchtigen, wenn nicht sogar gefährden. Dies trifft vor allem auf Steuern zu, die nicht auf den Ertrag, sondern auf die Substanz abstellen. Immobilien lassen sich nicht über die Grenze tragen und sind dem staatlichen Zugriff so offen ausgesetzt wie kein anderes Rechtsgut. Der Internationale Tag des Eigentums wird sich dieses Jahr der undankbaren Rolle widmen, die privates Immobilieneigentum immer wieder durch die Steuerpolitik erfahren muss.
Um allen Mitgliedern in ganz Österreich die Möglichkeit zu geben, diesem wichtigen Ereignis beizuwohnen, werden wir auch dieses Jahr die Veranstaltung online durchführen.
Über eine zahlreiche Teilnahme freue ich mich sehr!