Die Richtwerte werden alle 2 Jahre valorisiert und mit 1.4.2014 wieder erhöht. Die Richtwertmietzinsberechnungen finden nicht nur auf neue Mietverträge Anwendung, die ab dem 1.4.2014 geschlossen werden, sondern ermöglichen auch Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertmietverträgen, sofern diese Wertsicherungsvereinbarungen enthalten. Mietzinserhöhungen bei laufenden Verträgen können frühestens ab der Mietzinsperiode Mai 2014 gefordert werden.
Ebenfalls mit 1.4.2014 werden aufgrund der Schwellwertüberschreitung von 5 % auch die mietrechtlichen Kategoriebeträge wirksam. Ab diesem Stichtag sind sie für neue Mietzinsvereinbarungen anwendbar. Mietzinserhöhungen bei bestehenden Kategorieverträgen können nur aufgrund vertraglicher Wertsicherungsvereinbarungen frühestens mit der Mietzinsperiode Mai 2014 geltend gemacht werden.
Richtwerte neu
Kategoriebeträge neu