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Mai: Kehrtwendung der AK?

Überraschender Perspektivenwechsel in der Arbeiterkammer: Die AK-Experten haben erkannt, dass auch ihre Mitglieder Vorsorgewohnungen kaufen. Eine AK-Pressemeldung lässt darauf schließen. In einer kürzlich veröffentlichten Aussendung gestehen die Experten der Arbeiterkammer zu, dass sich die Vermietung einer Eigentumswohnung doch nicht wie erwartet rechnen könnte und bezeichnen die Anschaffung von Vorsorgewohnungen als „Klumpenrisiko“. Nach unserer Ansicht sind diese Aussagen ein Grund mehr, endlich „die größten Klumpen“ im Mietrecht zu entsorgen.

In dieser Aussendung stößt sich die Arbeiterkammer an den angeblich überzogenen Mietrendite-Versprechungen, die Wohnungsanbieter an Kaufinteressenten abgeben würden. Aber war bisher nicht nur einmal aus dem Munde der AK-Experten von den satten Gewinnen zu hören, die Vermieter durch ihre Geschäfte lukrieren würden? Waren Vermieter bisher nicht „Miethaie“ und neoliberale Spekulanten? Dabei handelt es sich doch zumeist bei der Anschaffung von Vorsorgewohnungen – jedenfalls aber bei den von der Arbeiterkammer untersuchten Objekten der Wohnungsanbieter – um neu geschaffene Wohnflächen, die einem freien Mietzins unterliegen.

Weitaus enger gestaltet sich bekanntlich der Rahmen, der einem Vermieter im regulierten Bereich – also im Althausbestand – zur Verfügung steht:

Hier reicht die Palette vom künstlich niedrig gehaltenen und weit vom Marktwert entfernten Richtwert, dem Lagezuschlagsverbot im Gründerzeitviertel, den günstigen Mietzinsen in Altmietverträgen und den günstig übernommenen Mietverträgen durch die Verwandtschaft bei Ausübung des Eintrittsrechts bis zum deftigen Befristungsabschlag bei befristeter Vermietung. …Alle diese Fallstricke machen eine Vermietung in Wahrheit noch um vieles schwieriger als im unregulierten Bereich!

Geht es nach den Plänen der SPÖ sollen Mietobjekte zudem generell bereits nach Ablauf von 20 Jahren dem Regime des Mietrechts unterliegen.

Dass die Erfinder dieses Universalmietrechts die Zeitspanne von nur 20 Jahren sinnigerweise als „wirtschafsliberalen Korridor“ bezeichnen, sollte angesichts der jüngsten Erkenntnisse der AK auch auf deren Unverständnis stoßen.

Die Arbeiterkammer warnt außerdem vor möglichen Leerstandszeiten, denn man könne nicht von einem Vermietungsgrad von 100% ausgehen.

Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang an Aussagen, wonach Leerstand in den Augen der Mietervertreter als ein vom per se vermietungsunwilligen Eigentümer absichtlich provozierter Zustand angesehen wurde, dem am besten als Strafe mit einer saftigen Leerstandsabgabe zu begegnen war. Liest man die Warnung der AK heute, liegt die Vermutung nahe, dass von dieser nun erstmalig auch Zeiten ins Kalkül gezogen werden, die der Vorbereitung eines Mietobjekts für die Überlassung und der Suche nach einem geeigneten Mieter dienen und dafür erforderlich sind.

Und zuletzt hält die AK nicht hinterm Berg, Vermietern mit einer Empfehlung aufzuwarten, mit der von dieser Seite nicht gerechnet werden durfte:

Die gängigen Betriebskostenklauseln in den Verträgen müssten auf jeden Fall überarbeitet werden und es empfiehlt sich die Vereinbarung eines „Pauschalmietzinssatzes“ (??). Auch hier geht das Universalmietrecht der SPÖ von völlig anderen Prämissen aus: Der Betriebskostenkatalog soll nach Möglichkeit entrümpelt und aus Gründen der Transparenz schon gar nicht mit einem Pauschalmietzins vermengt werden.

Als Resumee meint die Arbeiterkammer, dass die Anschaffung einer Vorsorgewohnung die finanzielle Flexibilität stark einschränkt und zu Liquiditätsengpässen führen kann.

Hat die Arbeiterkammer eine Kehrtwendung vollzogen?

Ich befürchte, davon kann nicht ausgegangen werden. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die Arbeiterkammer vor einigen Fallen zwar eindringlich warnt, aber nicht davor zurückschreckt, noch weitere zu fordern.

Woher sollen die Mittel stammen, mit denen Hausbestand und Mietobjekte erhalten und weiterentwickelt werden können? Die Lösung muss daher lauten, dass endlich anstelle von weiteren Beschränkungen Lockerungen geschaffen werden, die eine akzeptable Vermietung möglich machen. Ein erster Schritt wäre die längst ersehnte Aufhebung des Lagezuschlagsverbots im Gründerzeitviertel. Damit wäre auch den AK-Mitgliedern geholfen, die Immobilien erwerben wollen.

 

 

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