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Mai: Hände weg von Regulierungen

Die hohe Inflation, die eine allgemeine Teuerungswelle ausgelöst hat, bereitet den Menschen zunehmend Sorgen. Auch die anhaltende Verunsicherung bei der Energieversorgung macht vielen von uns zu schaffen. Dazu kommen die großen Herausforderungen durch die Energiewende, die den Ruf nach staatlichen Eingriffen immer lauter werden lässt. Der Staat ist gefordert, unterstützend einzugreifen, die Menschen zu entlasten und Härtefälle abzufedern. Doch hier ist große Vorsicht geboten, um nicht am Ende des Tages eine ungleich höhere Rechnung begleichen zu müssen.

Probleme durch strengere Regulierungen lösen zu wollen, wird nicht für Gerechtigkeit sorgen, im Gegenteil.

Bis zur letzten Minute bekämpften SPÖ, FPÖ, Mietervereinigung & Co die bereits im vergangenen Jahr ausgesetzte Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge. Ein neuerliches Aussetzen hätte die dringend nötigen Investitionen in Immobilien massiv behindert, denn auch Eigentümer sind gefordert, die für Sanierungen massiv gestiegenen Material- und Arbeitskosten aufzubringen.

Nicht minder folgenschwer erweisen sich Begehrlichkeiten betreffend eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des MRG. Das österreichische Mietrecht zählt laut OECD bereits jetzt weltweit zu den am strengsten regulierten Mietrechtsgesetzen. Weitere Regulierungen in der Mietzinsbildung und Einschränkungen über die Bande vermindern Einnahmen und beeinträchtigen wichtige Investitionen.

Rund 50 % der ÖsterreicherInnen leben im Eigentum. Auch im Fall einer Eigennutzung wirken sich überschießende Regulierungen negativ auf das Eigentum aus. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass sich der Wert einer Liegenschaft nicht ausschließlich nach dessen Substanzwert bemisst, sondern auch der Ertragswert entsprechend berücksichtigt wird.

Auswirkungen auf das Eigentum – ob nun selbst nutzend oder in Form der Vermietung – bringt auch der Ausstieg aus fossilen Energieträgern mit sich. Nach wie vor fehlen für den Umstieg mögliche Alternativen. Eine Pelletsheizung lässt sich in einem städtischen Zinshaus mangels Lagerungsmöglichkeit zumeist nicht installieren. Der Anschluss an die Fernwärme ist nicht überall möglich und oft nicht sinnvoll etc. Die Lösungen liegen somit noch nicht auf dem Tisch.

Abgesehen von den fehlenden Alternativen ist die Frage nach der Kostentragung bislang ungeregelt. Im Zuge eines ZIB 1 Interviews habe ich auf das Dilemma verwiesen, wonach einerseits Investitionen getätigt werden sollen, dem Eigentümer geradezu abverlangt werden, andererseits sind die Bedingungen für deren Finanzierung aufgrund des streng regulierten Mietrechts nicht sichergestellt. Finanzieren sollte derjenige, der die Vorteile daraus genießt – es muss derjenige aber auch von der öffentlichen Hand entsprechend finanziert werden. Genau hier muss die Politik ansetzen und durch Anreize und Liberalisierung die Voraussetzungen für sinnvolle Maßnahmen schaffen.

Ein weiteres Beispiel für verfehlte Politik stellt die mittlerweile in einigen Bundesländern umgesetzte oder in Umsetzung begriffene Leerstandsbesteuerung dar. Auch hier tritt zutage, dass die eigentlichen Probleme im Mietrecht in einer exzessiven Mietrechtsregulierung und einem gravierenden Fehlbelag im öffentlichen Wohnsektor liegen. 60% sämtlicher Mietverhältnisse betreffen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Um leistbare Wohnungen auf den Markt zu bringen, muss der öffentliche Mietsektor endlich seine Hausaufgaben machen. Unsere Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch.

Weder gibt es eine allgemein anerkannte Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist, noch fehlen seriöse Methoden zu dessen Erhebung. Dies stellte auch das Finanzministerium fest. Eine Stromrechnung sagt nun einmal nichts über die reale Situation eines Leerstandes aus. Abgesehen von dem finanziellen und bürokratischen Aufwand für eine etwaige Erhebung kommt der Leerstandsbesteuerung auch kein Lenkungseffekt zu.

Eine Leerstandsbesteuerung zerstört das Vertrauen der Menschen in das Grundrecht auf Eigentum. Über Jahre wurde die Anschaffung von Immobilien zur Vorsorge für die eigene Pension oder zur Versorgung der Kinder propagiert und wird nun torpediert.

Nicht diskutiert wird die Tatsache, dass das Hauptproblem der Leerstand durch Mieter darstellt, die eine günstige Wohnung (mit Altmietzins) als „Theaterwohnung“ weiter behalten oder leer stehen lassen in der Hoffnung, dass irgendwann Eintrittsrechte behauptet werden können.

Das Eigentum ist ein Vollrecht. Letztlich muss es jedem Eigentümer überlassen bleiben, was er mit seinem Eigentum macht.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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