Die Geschichte lehrt, dass willkürliche Markteingriffe stets in einer autoritären oder diktatorischen Staatspolitik geendet haben, in der Volkseigentum angestrebt und Privateigentum abgelehnt wurde. Die hässlichen Plattenbauten sowie die verfallenen Bestandsbauten in der DDR, für die das Geld zur Sanierung fehlte, bleiben in Erinnerung.
Wohnkosten in Österreich
Die Mär, dass die Mietkosten stärker als die allgemeine Inflation gestiegen sind und außerdem die Teuerungswelle befeuern, wird von den Linken sowie einigen Mietervertretern verbreitet. Dabei wird völlig ausgeklammert, dass Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weitaus besser dasteht als dies suggeriert wird. Laut Eurostat gaben die österreichischen Haushalte im Jahr 2022 18,7 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen aus. Die heimischen Wohnkosten liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt und sind sogar um 30 Prozent niedriger als in Deutschland.
Dabei ist zu bedenken, dass Österreich im EU-Vergleich mit einer Eigentumsquote von rund 48 Prozent vor Deutschland an vorletzter Stelle rangiert, was zur Folge hat, dass etwa die Hälfte der Wohnkosten aus Mieten besteht. Laut Property Index 2023 sind die Spitzenreiter bei den Mieten in Europa Dublin mit 32,8 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von Paris, London, Madrid und München.
Auch Österreich hat in den letzten Jahren einen Anstieg der Mieten verzeichnet, doch ergibt sich aus dem Property Index ein vergleichsweise gemäßigtes Bild: Hierzulande liegen die Mieten z.B. in Graz bei 11,2 Euro, Linz 10,8 Euro und Wien 9,1 Euro.
Richtwert feiert 30 Jahre
Dem Richtwertgesetz, das mittlerweile vor 30 Jahren in Kraft getreten ist und die starren Kategorie-Mieten abgelöst hat, lag ein durchdachtes System zugrunde, bei dem die Lage und Ausstattung einer Wohnung eine maßgebliche Rolle spielen sollte. Die Idee bestand darin, anhand von Zu- und Abschlägen den individuellen Wohnwert eines Mietobjektes darzustellen.
Da aber ständig am Richtwertsystem „herumgebastelt“ wurde, haben sich im Laufe der Jahre erhebliche Verschlechterungen ergeben, wodurch sich der Richtwert sukzessive vom Marktwert entfernt hat. So wurde der ursprünglich beim BMJ eingerichtete Beirat, der Gutachten zur Ermittlung der Richtwerte und Empfehlungen betreffend Zu- und Abschläge abgeben sollte, aufgelöst. Dann wurde die ursprünglich jährlich stattfindende Anpassung der Richtwerte durch eine Wohnrechtsnovelle auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgedehnt und schließlich auch diese biennal durchzuführende Anpassung in der Vergangenheit mehrfach ausgesetzt. Das Ende des Vorjahres beschlossene 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sieht zwar vor, dass die Anpassung künftig wieder jährlich stattfindet, enthält aber hinsichtlich der Höhe der Anpassung die bekannten mietpreisbremsende Beschränkungen. Auch ist es kein Zufall, dass Wien mit 6,67 Euro hinter dem Burgenland den zweitniedrigsten Richtwert innerhalb von Österreich aufweist. Zu erheblichen Verschlechterungen und Rechtsunsicherheit hat auch die Judikatur zum Lagezuschlag geführt.
Mietzinsbeschränkungen über die Bande
Die Arbeiterkammer forderte kürzlich Einschränkungen bei den Befristungen, um dem „Wohnwahnsinn“ von befristeten Verträgen ein Ende zu bereiten und verkennt, dass gerade die Möglichkeit der Befristung das Angebot von Wohnungen auf dem Markt erheblich erhöht.
Die Mietervereinigung zaubert die „Entrümpelung der Betriebskosten“ aus dem Hut und übersieht, dass Versicherungsprämien im Schadensfall nicht nur das Eigentum des Vermieters, sondern vor allem auch den Erhalt des Mietobjekts absichern. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung sind ohne Versicherung oft nicht finanzierbar.
Es werden verstärkt Eingriffe in den Markt gefordert, um dem Vermieter immer mehr Rechte abzugraben. Beschränkungen der Ertragssituation würgen Investitionen ab. Dieses Geld fehlt, um den Hausbestand zu erhalten und – Stichwort „erneuerbare Energien“ und „thermische Sanierung“ – zu entwickeln.
Paket zur Erhöhung der Bautätigkeit in Österreich.
Um der Bauwirtschaft aus der Krise zu helfen und den Erwerb von Eigentum zu erleichtern, will die Bundesregierung mit einem Wohnbaupaket gegensteuern. Dabei werden die Bundesländer aber auch zusätzliche Kompetenzen erhalten. Künftig sollen die Länder nach eigenem Gutdünken Strafen für Leerstand ohne Grenze nach oben normieren können. Das haben bislang die Verfassung und der Verfassungsgerichtshof verhindert. Die Politik möchte die Eigentumsquote erhöhen und übersieht, dass durch derartige Maßnahmen genau das Gegenteil von dem eintritt, was bezweckt wird.
Die Missachtung des Grundrechts auf Eigentum und dessen sukzessive Aushöhlung richten einen schweren gesellschaftspolitischen Schaden an. Enteignungsgleiche Maßnahmen gefährden die Existenz vieler Menschen, die sich Eigentum mühsam erspart und als Vorsorge für das Alter angeschafft haben.
Menschen, nicht Mauern schützen!
60% aller Wohnungsmietverträge sind im öffentlichen Mietsektor angesiedelt, doch die ursprünglich angedachte, abfedernde Wirkung verpufft durch die fehlende Treffsicherheit. Bei Wiener Wohnen etwa liegt die Einkommenshöchstgrenze für einen Vierpersonenhaushalt bei € 7.744,29 netto 14mal pro Jahr. Durch großzügige Zugangsvoraussetzungen zum sozialen Wohnbau und überaus großzügige Eintrittsrechte leben Menschen in sehr günstigen Wohnungen, die durch Steuermittel finanziert sind und die sie eigentlich nicht benötigen. Damit werden Mauern, aber nicht Menschen geschützt. Würden diejenigen, die im öffentlichen Mietsektor leben, aber keine Unterstützung benötigen, auch angemessene Mieten bezahlen, dann wäre dies eine sinnvolle Unterstützung, um zielgerichtet jene im Rahmen der Subjektförderung zu unterstützen, die tatsächlich Bedarf haben.
Mit ideologischen Parteiprogrammen für ein „Leistbares Wohnen für alle“ – und das zu Lasten der privaten Eigentümer, wird nicht nur tief in die Privatautonomie eingegriffen, sondern es werden alleinige Aufgaben der öffentlichen Hand auf private Vermieter abgewälzt und diese zu maßgeblichen Verantwortungsträgern gemacht.