Ihre Landesverbände

März: Vertrag zu Lasten Dritter

Dieser Maßnahme ist zweifelsohne keinerlei Treffsicherheit beschieden, weil wieder einmal die geschützt werden, die bereits geschützt sind. Darüber hinaus ist diese Entscheidung in höchstem Maß eigentums- und wirtschaftsfeindlich.

Sozial treffsicher?

Mit Verteilungsgerechtigkeit hat die Vorgangsweise der Bundesregierung nichts zu tun, wenn in Zeiten wie diesen eine generelle Entlastung für jene MieterInnnen, die ohnehin schon im preisregulierten Bereich des Mietrechts wohnen, über die Gießkanne – egal ob finanzielle Bedürftigkeit vorliegt oder nicht – gewährt wird. Richtig wäre es, all jenen einen Zuschuss zu gewähren, die aufgrund der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich infolge von Kurzarbeit in finanziellen Engpässen befinden, aber nicht einfach eine „Lösung zu Lasten Dritter“, eben der HauseigentümerInnen für alle Mieten im Richtwertbereich festzuschreiben.

Eigentumsfeindlich

Völlig übersehen wird, dass diese undifferenzierte Großzügigkeit seitens der Regierung auf Kosten der EigentümerInnen geht. Die ohnehin nur alle zwei Jahre durch das Richtwertgesetz vorgesehene Inflationsanpassung der Richtwerte sowie die Indexierung bei den Kategoriebeträgen dient dem Werterhalt der Miete und ist keine Erhöhung.

Trotz massiver Kritik hat es für private EigentümerInnen bislang nahezu keine Unterstützung seitens der Bundesregierung gegeben, obwohl viele Vermieter verstärkt Mietausfälle verkraften müssen.

Wirtschaftsfeindlich

Die Folge dieser populistischen Unvernunft ist aber auch ein immenser Schaden für die Wirtschaft. Viele der so dringend benötigten Investitionen für die Wirtschaft werden künftig ausbleiben. Aufträge an das Bau- und Baunebengewerbe werden zurückgehen und Österreich wird künftig auch im europäischen Vergleich im Standard hinterherhinken. So werden wir uns jedenfalls nicht aus der Krise rausinvestieren.

Soziales Wien als Vorbild?

Unverständlich in diesem Konnex ist beispielsweise, dass die SPÖ geführte Stadt Wien keinerlei Bereitschaft zeigt, trotz hoher Überschüsse auf eine Indexerhöhung von Gebühren für zum Beispiel Abfall, Wasser und Kanal zu verzichten. Ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt. Ein Rechnungshofbericht konstatiert Gebührenüberschüsse aus diesen Haushalten iHv € 390 Millionen aus den vergangenen Jahren. Möglich ist das durch das Wiener Valorisierungsgesetz, das automatisch ab einer Inflation von 3 Prozent eine Anhebung vorsieht. Ein kürzlich eingebrachter Antrag aus Anlass der Krise, auf eine Erhöhung zu verzichten, ist in der Wiener Stadtregierung abgeblitzt. Während also private VermieterInnen auf eine Anhebung ihrer preisgeregelten Miete verzichten müssen, macht Wien ungeniert von seiner gesetzlichen Anpassungsmöglichkeit Gebrauch.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | Seite drucken