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März: Rechtssicherheit und Planungssicherheit gewährleisten!

Heftige Diskussionen über die bevorstehende Valorisierung der Richtwerte und Kategoriebeträge verunsichern die EigentümerInnen. Die hohe Inflation sowie die Teuerungen bei den Energiepreisen sollen dieses Jahr zum Anlass genommen werden, die Inflationsanpassung wieder zu verhindern. Der ÖHGB ist mitten drin und fordert Rechts- und Planungssicherheit für EigentümerInnen.

SPÖ: Der Markt kann es nicht. Die Politik muss eingreifen.

Seit Wochen schon propagiert die SPÖ unter großem Getöse der Medien ein neuerliches Hinausschieben der Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten und Kategoriebeträgen. Und zum wiederholten Male zieht die SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher ihren Entwurf für ein Universalmietrecht aus der Mottenkiste.

Der am 23. Februar 2022 an die Bundesregierung gerichtete dringliche Antrag der SPÖ im Nationalrat, der unter anderem die Aussetzung der Inflationsanpassung bei den Mieten und eine Reform des Mietrechts vorsah, wurde von den Abgeordneten abgelehnt.

FPÖ: Eigentümer profitieren von hohen Substanzwerten.

Auch der als „wohnpolitische Notmaßnahme“ bezeichnete Entschließungsantrag von FPÖ-Bautensprecher Mag. Philipp Schrangl, der ebenfalls auf eine neuerliche Aussetzung der Richtwertanpassung abzielte, stieß im Plenum auf Ablehnung. Eigentümer hätten – so die FPÖ – nicht zuletzt im Zuge der Corona-Krise von den steigenden Verkehrswerten ihrer Immobilien profitiert, weshalb es gerechtfertigt sei, nochmals einen Beitrag der Eigentümer einzufordern. Gleichzeitig forderte Schrangl eine Ausdehnung des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes auf alle Wohneinheiten, die eine thermisch-energetisch unterdurchschnittliche Qualität aufweisen. Das hätte eine weitere, erhebliche Einschränkung der ohnehin sehr geringen Bewegungsmöglichkeit von Wohnungs- und Hauseigentümern ergeben.

Das SPÖ-Universalmietunrecht

Wie wir noch in Erinnerung haben, stellt der Entwurf für ein „Universalmietrecht“ die Summe von Maximalforderungen für Mieter dar und unternimmt keinen Versuch, für einen Interessenausgleich zu sorgen. Bei diesem angeblich „modernsten Mietrecht Europas“ handelt es sich in Wahrheit um ein Relikt kommunistischer Wirtschaftspolitik.

Von einem Haus lässt sich nicht abbeißen

Vermieterfeindlich ist auch die Einstellung der FPÖ, die Eigentümern aufgrund gestiegener Substanzwerte einen weiteren Beitrag an die Gesellschaft abverlangt. Die FPÖ verkennt, dass VermieterInnen die einzige Personengruppe sind, die bisher von sämtlichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie ausgenommen wurden. Vermieter mussten darüber hinaus beträchtliche Verluste bei den Mieteinnahmen verkraften. Dieses Geld fehlt nun für die Erhaltung der Gebäude und verhindert die Vornahme von dringend benötigten Investitionen.

SPÖ agiert nach dem Floriani-Prinzip

Während im vergangenen Jahr die Anpassung der Richtwert- und Kategoriemieten ausgesetzt wurde, hob die SPÖ-geführte Stadt Wien die Gebühren für Wasser, Abfall und Kanal kräftig an und begründete ihr Ansinnen damit, nötige Investitionen durchführen zu müssen. Gerade diese Gebühren erweisen sich als die großen Preistreiber beim von der SPÖ propagierten leistbaren Wohnen.

Beim Wort genommen

Das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG), welches im vergangenen Jahr mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen im Nationalrat beschlossen wurde, setzte die für 1. April 2021 vorgesehene Valorisierung der Richtwerte und Kategoriebeträge aus. Dieses Gesetz sieht aber auch vor, dass die nächste Anpassung am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023, danach sodann jedes zweite Jahr gemäß dem Verbraucherpreisindex erfolgen wird.

Eine neuerliche Aussetzung der Valorisierung der Mieten ist aus demokratiepolitischen Gründen bedenklich. Sie gefährdet die Rechts- und Planungssicherheit. Eine Politik, die sich derartige Maßnahmen als Erfolg auf die eigenen Fahnen heftet, schadet mehr als sie nützt!

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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