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März 2019: Bitte mehr Haus-Verstand!

Wohnen ist politisch ein Dauerthema. Die dabei geforderten Methoden erweisen sich jedoch als immer dreister, kontraproduktiv und in hohem Maß bedenklich. Jüngstes Beispiel ist die rot-rot grüne Regierung in Berlin.

In der deutschen Bundeshauptstadt rüttelt eine linksorientierte Bürgerinitiative an den Grundfesten des Eigentums. Diese möchte Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignen und beabsichtigt über ein Volksbegehren und einen anschließenden Volksentscheid das Land Berlin aufzufordern, ein Gesetz zur Überführung von Immobilien sowie von Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zweck der Vergesellschaftung zu erarbeiten. Nach den Vorstellungen der Initiative soll es zwar eine Entschädigung geben, diese soll jedoch deutlich unterhalb des Marktwertes liegen.

Nach Meinung von Experten wäre ein solches Gesetz aus vielerlei Gründen verfassungswidrig. Bedenklich stimmt, dass derartigen Enteignungsphantasien in der öffentlichen Debatte überhaupt so viel Raum gegeben werden, zumal keinesfalls sichergestellt ist, dass der gewünschte sozialpolitische Effekt auch tatsächlich erreicht werden kann. Ein staatlich verordneter Eigentümerwechsel von Privat zu Staat hätte nämlich keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Mietverhältnisses. Wer dort Mieter ist, soll auch Mieter bleiben und von der sodann gedeckelten Miete profitieren, egal ob bedürftig oder nicht.

Richten sich politische Entscheidungsträger ausschließlich danach, was ihre Wählergruppen für sich einfordern, ohne auf Rechte der anderen und auf das durch die Verfassung garantierte Grundrecht auf Eigentum Rücksicht zu nehmen, dann macht es keinen Unterschied, ob es sich um 3.000 oder nur um 3 Wohnungen handelt. Wenn nämlich einmal damit angefangen wird, ungeniert Wohnungen zu enteignen, wandern Grenzen blitzschnell nach unten und landen beim Mittelstand, der den Großteil der Immobilienbesitzer und Vermieter präsentiert. Der Betreiber der Bürgerinitiative hält damit nicht hinterm Berg, dass bei entsprechender Mehrheit auch kleine Vermieter daran glauben müssen und als Ausgleichszahlung einen warmen Händedruck erhalten.

A propos mächtige Wohnungsunternehmen: Europas größter Vermieter ist die Stadt Wien. In der österreichischen Bundeshauptstadt sind nahezu 80% der Hauptwohnsitze Mietverhältnisse. Gemeinsam mit den Genossenschaften werden von der öffentlichen Hand 60% des Mietwohnungsmarktes beherrscht und verwaltet.

Eine Tatsache ist, dass die Einkommensverteilung im öffentlichen Mietsektor mit sozialer Bedürftigkeit schon lange nichts mehr gemein hat. Zurückzuführen ist eine solche Fehlbelegung auf die mangelnde Berücksichtigung der Haushaltsentwicklungen nach erfolgtem Eintritt und die extensiven Eintrittsrechte.

Die Finanzierung des öffentlichen Mietsektors erfolgt aus Steuermitteln. Um die marktbeherrschende Stellung der Stadt Wien abzusichern, unterliegt diese keiner Besteuerung, da erwirtschaftete Einkünfte der Gebietskörperschaft als Maßnahmen der Vermögensverwaltung und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen sind.

Trotz eines überregulierten Mietrechts werden die Sozialdemokraten nicht müde, die angeblich so eklatant gestiegenen Mietpreise im privaten Mietsektor ständig aufs Neue zu beklagen. In Wien setzte die SPÖ ihre dirigistische Wohnpolitik mit bedenklichen Eingriffen via Bauordnung fort und auf Bundesebene folgte einem völlig unausgereiften Vorschlag auf Entfall der Umsatzsteuer auf Mieten zu Jahresende lautstark der systemwidrige Ruf nach saftigen Strafen infolge überhöhter Mieten und nach einer sinnwidrigen de facto Abschaffung von befristeten Mietverhältnissen – alles Vorschläge, die dazu führen, dass weniger Wohnungen auf den Markt kommen – zu Lasten der Mieter.

2020 sind in der österreichischen Bundeshauptstadt Gemeinderatswahlen angesagt und es gilt dafür ausreichend Wählerstimmen einzufangen. Dafür hat die Sozialdemokratie probate Rezepte parat, die sich schon seit hundert Jahren bewährt haben: Schuld ist der private Vermieter in der Person eines skrupellosen Ausbeuters und gerissenen Spekulanten.

Ideologiegetriebenen Vorstößen dieser Art mag eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit beschieden sein, letztlich aber vergiften sie das gesellschaftliche Klima und lösen massive Unsicherheiten auf Mieter- und Vermieterseite aus. Darüber hinaus erweisen sich radikale Eingriffe in den Wohnungsmarkt als völlig untauglich, das Angebot an Wohnungen zu erhöhen und bergen darüber hinaus ein hohes Risiko ungewollter Nebenwirkungen für die, die man eigentlich schützen will.

So klar und einleuchtend diese Tatsachen sein mögen, so wenig stoßen sie auf den Haus-Verstand der der rot-grünen Szene:
Damit Märkte ein wachsendes Angebot aufweisen, müssen Investitions- und Leistungsanreize geschaffen werden. Durch Pönalisierung des Mietrechts und Enteignungen wird jegliche Investitionsbereitschaft zunichte gemacht. Der Staat sollte sich daher auf drei wesentliche Verteilungsaufgaben konzentrieren:
1. Anreize schaffen, um Investitionen in Neubau, Verdichtung und Modernisierung des Hausbestandes zu bewirken
2. Dafür Sorge tragen, dass nur diejenigen unterstützt werden, die tatsächlich Bedarf haben. Wir wollen Menschen fördern und nicht Mauern!
3. Sicherzustellen, dass Rahmenbedingungen herrschen, die Vermieten wirtschaftlich vernünftig möglich macht.

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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