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März 2017: Prozentsätze werden für Angst und Stimmungsmache missbraucht

Der kürzlich veröffentlichte ImmoDEX, der eine österreichweite Wohnmarktübersicht über Immobilienpreise bietet, errechnete, wie stark die Preise für Immobilien seit 2010 in die Höhe geschnellt sind. Wohnungen kosten demnach um rund 39% mehr als noch vor sechs Jahren, Häuser – je nachdem ob gebraucht oder neu – sogar zwischen 35% und 45% mehr. Die Mieten für gebrauchte Wohnungen liegen bei 9,8 EUR/m2 und sind seit 2010 um 11% gestiegen. Bei neuen Wohnungen liegt die durchschnittliche Miete bei 11,5 EUR/m2 und bedeutet eine Teuerung von 21%.
Dankbar greifen die Medien die Nachricht von der Teuerung auf: „Wohnen wird zum Luxus!“ oder “Immobilienpreise um bis zu 45% gestiegen!“ wird in den Schlagzeilen getitelt und damit immer mehr Angst und Stimmungsmache betrieben.
Betrachtet man die erhobenen Zahlen, so ist ein Anstieg der Kaufpreise sicherlich erkennbar. Verglichen mit der Preisentwicklung von Kaufobjekten fällt hingegen der Preisanstieg bei den „gebrauchten und neuen Mieten“ bescheidener aus. Zurückzuführen ist dies wohl auch auf die restriktiven Mietrechtsbestimmungen im regulierten Bereich, insbesondere auf die unzureichende Anpassungsmöglichkeit laufender Verträge.
Noch etwas fällt auf: Laut Auskunft der Statistik Austria ist zwischen Jänner 2010 und Jänner 2017 der Verbraucherpreisindex, der einen Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf Konsumentenstufe bildet, um 14,4% gestiegen. Schenkt man den veröffentlichen Daten Glauben, liegt die Steigerung von 11% für gebrauchte Mietwohnungen immerhin erheblich unter der Entwicklung der Inflation. Auch das sollte an dieser Stelle vermerkt werden. Diese Differenz geht zu Lasten der privaten Eigentümer!
„Eine Leerstandsabgabe als Gebot der Stunde“ ist laut Grüne die Lösung des unzureichenden Wohnungsangebots und „ermöglicht dem Goldrausch von Wohnraumspekulanten Einhalt zu gebieten.“ Nach deren Vorstellungen sollen die Einnahmen aus der Abgabe, welche bei unbegründetem Leerstand ab sechs Monaten eingreift, zweckgewidmet für den sozialen Wohnbau Verwendung finden. Eine allgemein gültige Definition von Leerstand existiert nicht und Leerstand kann – das ist hinreichend bekannt – viele unterschiedliche Gründe haben. Kein Vermieter hat Interesse daran, seine Wohnung leer stehen lassen, da dies auch eine Reihe von Kosten verursacht. Vom Einnahmenentgang gar nicht zu reden.
Die Grünen sollten ihr „Erfolgsmodell“ zu Ende denken und sich dazu auch mit dem Statut von Wiener Wohnen vertraut machen. § 2 normiert, dass Mietwohnungen der Gemeinde Wien „einkommensschwächeren, wohnungsbedürftigen Personen und Familien“ vorbehalten sind. Wie wenig allerdings die tatsächlichen Gehaltsobergrenzen von Wiener Wohnen – diese reichen von EUR 3.172 bei einem Einpersonenhaushalt bis EUR 5.972,14 bei einem Vierpersonenhaushalt – mit dem Kriterium des § 2 in Einklang stehen, wird diesen vielleicht überraschen. Nach erfolgtem Einzug in eine Gemeindewohnung werden die Einkommensverhältnisse nie mehr überprüft und die günstigen Mieten können von Eintrittsberechtigten unabhängig von deren Einkommen übernommen werden. Die Zahlen über die Einkommensverhältnisse im sozialen Wohnbau belegen dies.

Es kann offensichtlich nicht oft genug wiederholt werden: Wir haben kein Leerstandsproblem, sondern ein Fehlbelagsproblem. Beseitigen wir die Fehlbelegungen im öffentlichen Mietsektor und auch die unsozialen Eintrittsrechte. Der private Vermieter ist nach den Steuerbelastungen der letzten Jahre nicht mehr belastbar. Denn eines ist klar: Auch Vermieten muss leistbar sein!

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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