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Juni 2015: Steuerreformgesetz alias Investitionsverhinderungsgesetz

Der Entwurf für ein Steuerreformgesetz hat mittlerweile die Begutachtungsphase passiert und wurde vom ÖHGB in einer umfassenden Stellungnahme an das Finanzministerium heftig kritisiert. Gleichwohl das Gespenst „Vermögenssteuer“, die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder eine Neuregelung der Grundsteuer vom Tisch sind, trifft der zur Begutachtung versandte Entwurf vor allem private Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer an empfindlicher Stelle.

Das, womit im Bereich der Einkommens- und Lohnsteuer dem Steuerzahler Erleichterung geschaffen werden sollte, wird vor allem dem Mittelstand – 60% der Österreicher – durch eine überzogene Immobilienbesteuerung an anderer Stelle wieder weggenommen.

Werden die vorgeschlagenen Änderungen der Regierung durchgezogen und beschlossen, stellt dies die Anschaffung, Erhaltung, Bewirtschaftung und vor allem die Weitergabe an die nächste Generation vor große Herausforderungen. So etwa werden Investitionen, die heute getätigt werden und zu Wertsteigerungen der Immobilie führen bei einer Weitergabe im Familienverband Erwerber zu einer bedeutend höheren Grunderwerbsteuer verpflichten. Instandsetzungen können nur über längere Zeiträume abgeschrieben werden und die Anhebung des nicht abschreibbaren Anteils von Grund und Boden auf 40% wird zu einer Reduktion der Afa führen. Die Erhöhung der erst 2012 eingeführten Immobilienertragssteuer von 25 auf 30% wird Verkäufer ebenso wie der Entfall eines Inflationsabschlags spürbar treffen.

Dabei ist doch gerade das Steuerrecht wie keine andere Rechtsmaterie besser geeignet durch planvolle und wohlüberlegte Ausübung von Anreizen die Steuerunterworfenen zur Durchführung von Investitionen zu bewegen, die so vielfältige positive Effekte zeichnen kann:

Da geht es zunächst um die ureigene Motivation bleibende Werte zu schaffen und auf diese Weise für sich und die Nachkommen Sorge zu tragen. Es geht aber auch um den optischen Nutzen, den ein ansprechendes und gepflegtes Orts- und Stadtbild schafft und jährlich tausende Touristen in unser Land reisen lässt. Zu erwähnen an dieser Stelle die gestiegene Wohnqualität, die im Bereich der Wohnversorgung so vielen Menschen mittlerweile weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu bieten hat. Ebenso zählt dazu auch der Beitrag an unsere Umwelt, den die von staatlicher Seite in den letzten Jahren so gepriesene thermische Sanierung hervorzubringen vermag. Nicht zu verschweigen aber auch die Aufträge, die an die Bauwirtschaft und deren Nebengewerbe ergehen und in weiterer Folge nicht nur einer gut funktionierenden Wirtschaft dienen, sondern auch ein Garant für Arbeitsplätze und Wohlstand sind. Last but not least sind das vor allem aber die Steuereinnahmen, die durch vermehrte Investitionen in den staatlichen Haushalt fließen und für ein steigendes Steueraufkommen sorgen.

Man könnte meinen, dass sich die Regierung nicht ausreichend darüber im Klaren ist, wie mit einem Schlag die in den letzten Jahren positive Entwicklung durch ein Investitionsverhinderungsprogramm sui generis zum Erliegen kommt. Um es noch deutlicher zu formulieren: Die beabsichtigten Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform lassen jeglichen Lenkungseffekt vermissen und bürden gerade der Mittelschicht die Finanzierung von im Verhältnis bescheidenen Massensteuerreduzierungen auf.

Investitionsverhinderung durch das Steuerrecht auf der einen Seite muss daher unter allen Umständen auf der anderen Seite dazu führen, dass im Wege der Vermietung den Eigentümern die Möglichkeit gegeben wird, entsprechende Einnahmen zu erzielen, um den Gebäudebestand auch erhalten zu können und darüber hinaus auch angemessene Renditen zu erzielen. In der Wohnrechtsdiskussion bedeutet dies ein klares Nein zu Mietzinsbegrenzungen und statt dessen die Einführung eines marktüblichen Mietzinses für alle Mietverhältnisse.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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