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Juli/August: Bundestag im Burgenland: Im Zeichen des Eigentums

Zum ersten Mal in der Geschichte des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes fand der Bundestag im Burgenland statt. Aus allen Bundesländern waren Delegierte angereist, um getreu dem Motto „Fakten zum Eigentum – keine Ideologien!“ über die Zukunft des österreichischen Haus- und Grundbesitzes zu diskutieren. Beim Netzwerken mit den zahlreich erschienenen Gästen aus Politik und Wirtschaft konnte in anregenden Gesprächen Input für die Weichenstellung der standespolitischen Arbeit gewonnen werden. Am Bundestag beschlossen die Delegierten die Resolution 2023.

Valorisierung der Mieten: Dauerbrenner der letzten zwei Jahre
Die Anfeindungen, denen Vermieter besonders im Zusammenhang mit der Valorisierung der Mieten in den letzten Monaten politisch und medial ausgesetzt waren, waren beachtlich. Mietervertreter liefen Sturm gegen die gesetzlich verankerten Wertanpassungen und ließen bei dieser Gelegenheit wesentliche Fakten unter den Tisch fallen. Mieter mit Altmietverträgen – sei es durch eigenen Abschluss oder durch Eintritt in die Mietrechte –, sollten die Beträge, um die es geht, relativieren. Je nach Kategorie handelt es sich dabei um € 1,12 bis € 4,47 pro Quadratmeter. Laut Statistik Austria „Wohnen 2022“ beträgt die durchschnittliche Nettomiete dieser Altmietverträge durchschnittlich € 3,6 pro Quadratmeter. Wieviel sich ein Mieter im Vergleich zu einem angemessenen Mietzins über die Jahre erspart hat, wurde von den Mietervertretern bislang nicht kommuniziert.

Eine gewisse Zuversicht in die Rechtssicherheit von Gesetzen konnte für Vermieter mit der Durchsetzung der gesetzlich vorgesehenen Valorisierung der Richtwert- und Kategoriemieten erwirkt werden. Nach wie vor gilt: Es bleibt einem Vermieter überlassen, davon Gebrauch zu machen oder nicht.

Erbschafts- Schenkungs- und Vermögenssteuern gefährden den Mittelstand
Das Schüren von Neid hat Linksideologen einmal mehr dazu bewogen, die Wiedereinführung von Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu fordern.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit Wirkung ab dem 1. August 2008 aufgehoben. Das Aufkommen aus dieser Steuer war mit etwa 110 bis 150 Millionen Euro jährlich bescheiden. Im letzten Jahr, in dem noch eine Erbschaftssteuer eingehoben wurde (2006), waren insgesamt 62.000 Fälle von dieser Steuer betroffen, davon gab es gerade einmal 16 Fälle, in denen das Vermögen über eine Million betrug. Hauptsächlich handelte es sich dabei um Betriebsvermögen, womit auch Arbeitsplätze betroffen waren. Dem Vernehmen nach soll der Aufwand, diese Steuern zu erheben, unrentabel gewesen sein: Laut Wikipedia sollen etwa 130 Finanzbeamte zu rund einem Viertel ihrer Arbeitszeit damit befasst gewesen sein.

Zwar hatte der Gesetzgeber auf eine „Reparatur“ des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes verzichtet, im Bereich des Grundvermögens aber durch Anpassungen des Grunderwerbsteuergesetzes für Ersatz gesorgt und damit eine Erbschaftssteuer über die Hintertür eingeführt.

Ebenso wenig ergiebig waren die Einnahmen, die dem Staat aus Vermögenssteuern zuflossen. Im letzten Jahr ihres Bestehens 1994 betrug das Aufkommen aus Vermögenssteuern rund 500 Millionen Euro verbunden mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, weshalb diese Eigentumssteuer 1993 unter SP-Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft wurde.

Schon anhand der Steuerdebatten in der Vergangenheit zeigte sich, wie rasch die Besteuerungsgrenzen von Vermögenssteuerbefürwortern – gleich einem „Enteignungs-Limbo“ – immer weiter nach unten wanderten. Sollen mit den Einnahmen aus Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern nicht nur Neidgefühle befriedigt, sondern ein entsprechendes Steueraufkommen generiert werden, müsste tief in den Mittelstand eingegriffen werden. Betroffen wären nicht nur Vermieter, sondern vor allem auch selbstnutzende Eigentümer, die durch diese zusätzliche Steuerlast zu einem Verkauf gezwungen wären. Die von sozialdemokratischer Seite ausgerufene Parole „Häuslbauer, fürchtet euch nicht“ ist unter diesem Blickwinkel mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Klar ist, dass die im europäischen Vergleich ohnehin schon niedrige Eigentumsquote mit Sicherheit weiter zurückgehen würde.

Wer glaubt, dass Substanz- oder Eigentumssteuern zu mehr Gerechtigkeit führen, irrt gewaltig. Es macht keinen Sinn, Vermögen als zentralen Ansatzpunkt für die steuerliche Leistungsfähigkeit von Steuersubjekten heranzuziehen.

Resumee
Die Herausforderungen, denen sich österreichische Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer künftig stellen müssen, sind in den letzten Jahren nicht kleiner geworden und haben angesichts der umweltpolitischen Vorgaben und Vorhaben eine neue Dimension erreicht. Unser Land ist auf Wachstum angewiesen. Dazu braucht es Investitionen. Daher muss der Gesetzgeber für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. Dass schädliche Markteingriffe wie das Aussetzen der Indexierung oder eine Leerstandsabgabe auf Bundesebene nicht gekommen sind, ist auch unserem faktenbasierten Einsatz zu verdanken und lässt hoffen, dass am Ende auch in der Politik wirtschaftliche Vernunft siegt.

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer!

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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