Noch bevor sich Österreich auf Sommerfrische begeben konnte, sorgten zwei Meldungen für Aufsehen, die möglicherweise zur Folge haben, dass auch nach dem Sommer die Temperaturen – zumindest auf dem politischen Thermometer – hoch stehen werden: Das Vereinigte Königreich will nicht mehr Teil der Europäischen Union sein und der Verfassungsgerichtshof hat die Wahl zum Bundespräsidenten aufgehoben. Das bedeutet nicht nur einen neuerlichen Gang zur Wahlurne, sondern wird gewiss hitzige Diskussionen über die aktuelle Lage in unserem Land nach sich ziehen.
Die letzte Steuerreform, die auch vor der Immobilienwirtschaft nicht Halt gemacht hat, ist dabei der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich erheblichen Schaden zuzufügen und den Wirtschaftsstandort bedrohlich zu schwächen. Für die Regierung gilt es hier umso mehr eine Kursänderung einzuschlagen und durch Schaffung von Investitionsanreizen die Wirtschaft anzukurbeln. Gerade der Immobiliensektor, der durch Aufträge an die Bauwirtschaft und deren Nebengewerbe in der Lage ist für eine maßgebliche Belebung zu sorgen, spielt hier eine wesentliche Rolle. Korrekturen im Bereich der Abschreibungen und steuerliche Begünstigungen bei der Mietzinsreserve sind erste Schritte in die richtige Richtung.
Für wiederholten Zündstoff werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Diskussionen um eine Reform des Wohnrechts sorgen. Mehrmals wurde bereits eine Novelle angekündigt. Die private Immobilienwirtschaft wurde im Februar 2016 durch Aussetzen der Richtwertanpassung für ein weiteres Jahr nochmals belastet.
Der Justizministier hatte sich noch im Juni zum Wohnrecht zu Wort gemeldet und gemeint, dass „je mehr man am Markt vorbeiagiert, desto unbefriedigender werden die Lösungen sein.“ Er betonte, dass ein neues Mietrecht für alle Beteiligten Sicherheit und Fairness bringen müsse, für die Mieter genauso wie für die Investoren und konkretisierte: „Mit der Forderung nach rigiden Mietobergrenzen im privaten Bereich, die unter denen von Gemeindebauten liegen, wird es nicht funktionieren. Da braucht es mehr Realitätssinn, dann ist das schon lösbar.“
Erwartet werden auch jene Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in mietrechtlichen Verfahren, denen sich das Höchstgericht aufgrund der Wahlanfechtung im Zuge der Sommersession nicht annehmen konnte und die auf den Herbst verschoben werden mussten.
Vor siebzig Jahren wurde der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund ins Leben gerufen. Wir meinen, das ist ein würdiger Grund innezuhalten und einen Rückblick zu tätigen. Eine Jubiläumsbroschüre, die die Chronik unseres Verbandes umreißt soll einen Überblick über die vergangenen Geschehnisse liefern. Wir wollen dieses Jubiläum auch zum Anlass nehmen, mit einem offenen Bundestag am 16. September 2016 in Wien die aktuelle Situation der Immobilienwirtschaft unter die Lupe zu nehmen. Unter dem Titel „Wohn- und Steuerpolitik in Österreich: Entwicklungshemmend?“ werden im Zuge einer Diskussionsrunde mit namhaften Vertretern der jeweiligen politischen Parteien hitzige Diskussionen geführt werden. Mit anderen Worten: Es steht uns ein heißer Herbst bevor.