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Jänner: Weichenstellung im neuen Jahr

Viele bedeutende Forderungen des ÖHGB finden in den Plänen der neuen Regierung ihre Berücksichtigung. Dieser Erfolg ist auf konsequentes und beharrliches Aufzeigen wohnpolitischer Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zurückzuführen. Dass die neuen Pläne auf hartnäckigen Wiederstand der Mietervertreter stoßen, überrascht keinesfalls und war gewissermaßen zu erwarten. Das kürzlich zum Lagezuschlag ergangene Erkenntnis des OGH wird aufgrund der im Regierungsprogramm enthaltenen Vorhaben mittelfristig wahrscheinlich keine maßgebliche Bedeutung erlangen.
Als mieterfeindliche Kampfansage, durch die Mietpreise eklatant in die Höhe schnellen werden, beschreiben Opposition und Mietervertreter die Vorhaben der neuen Regierung als Horrorszenario und bezwecken damit vor allem eines: Panikmache und Schüren eines negativen Images der Immobilienbesitzer in den Köpfen der Mieter.
Besonders unangenehm stößt der SPÖ beispielsweise auf, dass die seit Jahren von uns geübte Kritik an der Fehlbelegung im sozialen Wohnbau tatsächlich von Regierungsseite aufgegriffen und als ein wesentlicher Bestandteil für die entstandene Schieflage identifiziert wurde. Dass dieser Umstand mit Sicherheit vor allem in Wien noch zu einigen Turbulenzen rund um das neu zu besetzende Bürgermeisteramt führen wird, liegt auf der Hand.
Bei Durchsicht des neuen Arbeitsprogramms fällt auf, dass im Vergleich zum letzten Regierungsprogramm eine Vielzahl von konkret durchdachten Maßnahmen gesetzt werden sollen, die im Rahmen eines zeitlich und inhaltlich akkordierten Zusammenspiels für die erhoffte Entspannung auf dem Immobilienmarkt sorgen sollen.
Dass die Bildung von Eigentum erleichtert werden soll und Eigentum auch erhalten werden kann, ist keine Maßnahme ausschließlich für Immobilieneigentümer, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung, ein Schutz gegen Altersarmut und ein Anreiz für Leistung.
Dass wieder auf Investitionsanreize gesetzt wird, bedeutet nicht, dass sich Immobilienbesitzer auf Kosten der anderen bereichern, sondern dass auf diese Weise das Wohnungsangebot erhöht und auch qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen werden kann. Der ÖHGB hat in seinen Forderungen die Politik wiederholt darauf hingewiesen, dass vor allem im Steuerrecht – ganz besonders bei den Absetzungen von Instandhaltungsmaßnahmen – Änderungsbedarf besteht.
Dass den Auswüchsen des „Mietadels“ ein Riegel vorgeschoben wird, hat nicht zur Folge, dass unschuldige Menschen unwillkürlich auf der Straße landen, sondern dass die exzessive Ausübung des Eintrittsrechts gerade bei hochwertigen und gleichzeitig viel zu günstigen Altbauwohnungen endlich ein Ende einer Zweiklassengesellschaft findet.
Dass auch im sozialen Wohnbau künftig die finanziellen Umstände der Mieter eine Rolle spielen sollen, dient ausschließlich der sozialen Treffsicherheit und soll langfristig für Gerechtigkeit sorgen. Dass nahezu die Hälfte der Mieter im öffentlichen Mietsektor mehr als 160% des Medians verdient, bedeutet nicht, dass diese ausziehen sollen. Besserverdiener sollen einfach mehr zahlen und der Mehrerlös soll im Rahmen der Subjektförderung eine sinnvolle Verwendung finden.
Dass mit einer Reform des Mietrechts ein fairer Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter angestrebt wird, heißt nicht, dass der Mieterschutz über Bord geworfen wird, sondern dort Einsatz findet, wo er tatsächlich nötig ist und gebraucht wird.
Der Großteil der im Regierungsprogramm angestrebten Maßnahmen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Selbstverständlich wird in der einen oder anderen Frage noch Überzeugungsarbeit zu leisten sein und nachgeschärft werden müssen. Vor allem aber wird mit entsprechendem Gegenwind zu rechnen sein, der bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Regierungsprogramms aufgekommen ist. Das kürzlich ergangene OGH-Erkenntnis 5 Ob 74/17v stellt eine erschwerte Zubilligung eines Lagezuschlages fest – es ist als OGH-Urteil zu akzeptieren, auch wenn wir in diesem Fall die Ansicht und Argumente des OGH nicht teilen können. Es wird abzuwarten sein, wie dieses Erkenntnis in Zukunft in Praxis und Judikatur gelebt wird. Nachdem die neue Bundesregierung aber bereits angekündigt hat unter anderem auch diesen Bereich neu zu gestalten, könnte es sich mittelfristig eher um eine rein akademische Diskussion handeln.
Für diese Herausforderungen sind wir vorbereitet. So wie wir uns in der Vergangenheit bereits eingebracht haben, werden wir das auch künftig tun. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern blicken wir hoffnungsfroh ins Neue Jahr!

 

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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