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Jänner: Eigentum: Kein Fass ohne Boden

Zwei höchstgerichtliche Entscheidungen, die sich mit der Frage nach Mietzinszahlungen bei Geschäftsraummieten während des behördlich angeordneten Lockdowns auseinandersetzen, heizen die mediale Diskussion wieder an. Diese Entscheidungen betreffen jedoch lediglich Teilbereiche. Zahlreiche Fragen sind nach wie vor nicht endgültig geklärt.

Augenfällig sind Belastungen auf Kosten der Eigentümer, ohne dass Regierung oder Gesetzgeber unterstützend eingreifen. Das ist in höchstem Maße unfair. Viele VermieterInnen haben sich in diesen schwierigen Zeiten gegenüber ihren Vertragspartnern kulant und rücksichtsvoll erwiesen. Enttäuschend ist daher, dass staatliche Unterstützungsmaßnahmen, die für alle von der Pandemie Betroffenen – auch als Mietersatz – vorgesehen waren, bei den VermieterInnen bislang nicht angekommen sind.

Die Hilfszahlungen des Finanzministeriums sollten ausdrücklich auch zum Begleichen der Mieten herangezogen werden, wie das mehrfach betont wurde. Sollte der OGH zur Erkenntnis kommen, dass dem Vermieter in gewissen Fällen kein Mietzins zusteht, ist es spätestens jetzt an der Zeit für eine staatliche Unterstützung der Vermieter. Der behauptete Leerstand ist nicht zu objektivieren. Zwangsmaßnahmen wie Steuern sind kontraproduktiv.

Ebenso eigentumsfeindlich erweisen sich auch die mittlerweile in einigen Bundesländern diskutierten Leerstandssteuern und Zweitwohnsitzabgaben. Die Einführung solcher Steuern ist völlig ungeeignet, das Angebot nach konkret nachgefragten und benötigten Wohnungen zu erhöhen. Es werden auf diese Weise bloß zusätzliche Einnahmen der jeweiligen Gebietskörperschaft geschaffen. Das eigentliche Problem wird damit nicht am Schopf gepackt. Unsere Forderung lautet: Es muss jedem Eigentümer überlassen bleiben, was er mit seinem Eigentum macht!

Kritik äußert der ÖHGB an dem zwangsweisen Totalausstieg von Öl und Gas auf nichtfossile Energieträger. Diese Maßnahmen sind für die rund 1,6 Millionen Haushalte weder in dem vorgegebenen Zeitraum durchführbar, noch existieren sinnvolle Alternativen dafür. Außerdem ist die Finanzierung dieser kostspieligen Maßnahmen nach wie vor ungeklärt. Für die nötigen Investitionen werden die Betroffenen allein mit Förderungen bei Weitem nicht das Auslangen finden können. Die Forderung nach einem kurzfristigen Ausstieg aus Öl und Gas ist reine unerfüllbare Showpolitik.

Was uns gelungen ist, den CO2-Preis nicht – wie von verschiedener Seite gefordert – dem Vermieter umzuhängen, ist nicht zuletzt das Ergebnis eines konsequenten Einsatzes des ÖHGB. Wir haben uns als Verband gegen dieses Ansinnen medial stark gemacht und politisch zur Wehr gesetzt. Wir haben klargestellt, dass der jeweilige Nutzer das Heizverhalten bestimmt und demgemäß die Höhe der Kosten vom konkreten Verbrauch abhängig ist. Jede andere Lösung wäre absurd. Dem Argument, dass sich ein Mieter die Heizquelle nicht aussuchen kann, ist zu entgegnen, dass das für den Immobilieneigentümer / Wohnungseigentümer nicht anders ist.

Realitätsferne Töne zum Thema klimaneutraler Gebäudebestand kommen aus der EU: Mit einer geplanten Novelle der Gebäude-Richtlinie will die Kommission den Klimaschutz bei Gebäuden beschleunigen und schlägt dafür insbesondere Mindesteffizienzstandards vor. Im Eiltempo soll bis zum Jahr 2030 kein Gebäude mehr der schlechtesten Energieklasse angehören. Wie das gehen soll, wenn 75 Prozent des derzeitigen Gebäudebestandes innerhalb der EU als energetisch ineffizient gelten, ist ein Rätsel.  

Aus einer ganz anderen Ecke erschallen kämpferische Töne gegen die gesetzlich verankerte Richtwertanpassung. Die Bautensprecherin der SPÖ forderte in einer Pressekonferenz weitere Preisregulierungen und warnte vor den drohenden Kostenexplosionen, die im Rahmen der Richtwertanpassung im Frühjahr 2022 auf die MieterInnen zukommen werden. Ihre Forderung: Die Indexierungen auch im kommenden Jahr auszusetzen. Eigentum ist kein Fass ohne Boden. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit an die Indexanpassungen bei Müll, Wasser und Kanal durch die SPÖ-geführte Stadt Wien, samt deren Begründung, laufend Investitionen tätigen zu müssen, um die hohen Standards zu halten, die Wien als Vorbild für ganz Europa abgibt. Dieses Argument muss gleichermaßen für die Erhaltung des privaten Gebäudebestandes dieses Absatzes nach gelten. Bislang konnten wir alle Forderungen zur Ausweitung des Vollanwendungsbereiches und weitere Einschränkungen im MRG durch den Gesetzgeber verhindern – wir werden auch an dieser „Front“ weiterkämpfen.

Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2022 ist somit umfassend. Wir werden uns wie bisher zu den jeweiligen Themen mit aller Deutlichkeit einbringen und für das Eigentum einsetzen. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

In der nächsten Ausgabe von Haus & Eigentum erhalten Sie wie in den Jahren zuvor eine topaktuelle Ausgabe der Broschüre „Immobilien und Steuern“, damit Sie in steuerlicher Hinsicht auf dem letzten Stand sind.

Alles Gute im Neuen Jahr!

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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