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Immo-Wirtschaft lehnt erneute Mietrichtwert-Aussetzung ab

Der ÖHGB stellt richtig, dass es sich bei der Richtwertanpassung um Wertbeständigkeit von Mietzinsen handelt. Die SPÖ habe voriges Jahr zugestimmt, dass 2022 die Indexierung voll zu verrechnen sei.
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