Ihre Landesverbände

Februar: Kaffee und Kuchen

Wegen offener Mietzinszahlungen entbrannte zwischen einem renommierten Wiener Kaffeehausbesitzer und einer großen österreichischen Privatstiftung ein Rosenkrieg, der ausgiebig Stoff für Schlagzeilen bot. Als „Angriff auf die Kaffeehauskultur“ tituliert es die eine Seite, während die andere Seite fehlendes Interesse an einer partnerschaftlichen Lösung konstatiert.

Wie ein Einzelfall zum Regelfall erhoben wird

Dies ist ein Exempel, das deutlich macht, wie Probleme nicht gelöst werden können. Denn sind einmal die Fronten derart verhärtet, wird es schwierig, diese Krusten wieder aufzubrechen. Werden derlei Fehden überdies in die Öffentlichkeit getragen, wird im Handumdrehen der Einzelfall zur Regel stilisiert und in einem Rundumschlag auf nicht vergleichbare Verhältnisse übertragen. Die Folgen sind Misstrauen und ein vergiftetes Klima. Die damit angerichteten Schäden sind ungleich größer als gedacht und bringen die gesamte Vermieterschaft völlig ungerechtfertigt in Misskredit.

Sachliche Differenzierung geboten

Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Entfall des Mietzinses oder eine Mietzinsminderung geltend gemacht werden können, spielen die konkreten Umstände des Einzelfalls eine maßgebliche Rolle. Aus diesem Grund hat der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund seinen Mitgliedern geraten, das Beratungsservice der Landes- und Bezirksverbände in Anspruch zu nehmen, prinzipiell auf den Mieter zuzugehen, miteinander zu reden und eine Lösung für diese komplexe Situation zu finden. Viele Vermieter haben diesen Rat befolgt und eine akzeptable Lösung für beide Seiten erwirkt. Anhand der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit zeigt sich, dass sich die Empfehlung, mit dem Mieter eine einvernehmliche Lösung zu finden, als richtig erwiesen hat. Dieses beispiellose Zeichen der Solidarität darf nicht medial angeschwärzt werden. Viele Vermieter zeigen Verständnis und tragen die schwierige Situation mit. Das bedeutet aber nicht, dass sie auf eigene Rechte verzichten und alleinige Schadensträger werden sollen.

Berücksichtigung beider Seiten geboten

Durch die anhaltende Krise bangen zahlreiche Unternehmer um ihre Existenz. Zu deren Unterstützung wurden von der Bundesregierung eine Reihe an Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen. Doch wie sieht die Situation bei vielen privaten EigentümerInnen aus, die ihr Haus, ihre Wohnung, ihr Geschäftslokal vermieten und auf die Einnahmen aus der Vermietung ebenso angewiesen sind?

Ohne näher darüber nachzudenken, soll offenkundig jegliches wirtschaftliche Risiko auf den Eigentümer als letztes Glied der Kette überwälzt werden.

Eine faire Einigung gebietet gleichermaßen Verständnis für die Position des Unternehmers, aber ebenso gut auch des Vermieters. Doch wird völlig außer Acht gelassen, dass auch ein Vermieter laufende Kosten zu bestreiten hat, das Haus oder die Wohnung in Schuss gehalten werden müssen, Kredite zurückgezahlt werden etc. Stattdessen werden Vermieter kurzerhand zum Feindbild erklärt.

Bislang keine staatliche Unterstützung von Vermietern

Trotz vehementer Forderungen steht Vermietern weder ein Fixkostenzuschuss noch ein Umsatzersatz zu. Die Gewährung einer Investitionsprämie scheidet ebenso aus. Steuerliche Erleichterungen etwa durch Verkürzung des Verteilungszeitraums für Instandsetzungsarbeiten sind bis dato ausgeblieben.

Einigkeit besteht darin, durch möglichst viele und breite Investitionen die Wirtschaft in Gang zu setzen. So sehr dieser Ansatz allseits als zutreffend angesehen wird, so wenig findet er – offenbar dem Koalitionsabkommen geschuldet – dort Anwendung, wo sinnvolle Maßnahmen aus ideologischen Gründen scheitern. Investitionen dürfen kein Mascherl haben, wenn es darum geht, möglichst glimpflich durch diese Krise zu gehen und ihre Nachwirkungen halbwegs zu überdauern.

Jetzt schon erhebt die SPÖ Förderungen, die Wertanpassung der Mieter im April „auszusetzen“. Wir kennen dieses Spiel ja schon – in der jetzigen Situation würde das die Problematik nur noch mehr anheizen.

Es bleibt zu hoffen, dass unser Weg möglichst bald wieder ins Kaffeehaus führt. Doch bevor wir dem Ober „Eine Melange und einen Apfelstrudel bitte“ zurufen, sollte unser Blick auf das Haus gerichtet sein, in dem sich das Etablissement befindet. Von einem Haus kann man nicht abbeißen, man braucht es aber zwingend, um den Apfelstrudel genießen zu können …

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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