Ihre Landesverbände

Dezember 2015: Mit voller Kraft voraus

Das große Interesse an der ÖHGB-Veranstaltung am 20. November verwundert nicht, war der diesjährige Tag des Eigentums der nun schon seit Jahren in Diskussion stehenden Wohnreform gewidmet.
Zum Drüberstreuen entflammte zeitgleich wieder einmal eine „Leerstandsdebatte“, um dem Druck auf Schaffung von Wohnraum öffentlichkeitswirksam Gehör zu verschaffen, daneben beschäftigten mehrere Begutachtungen zu verschiedenen für die Immobilienwirtschaft bedeutenden Gesetzesvorhaben und jüngst war die Forderung der Wiener Finanzstadträtin nach Anhebung der Grundsteuer prominent in den Medien nachzulesen. Mit anderen Worten: Turbulente Zeiten für Immobilien

Tag des Eigentums und Wohnreform
Dass die für Österreich so einzigartig strenge Regulierung und die mangelnde Treffsicherheit im sozialen Wohnbau – 47 Prozent der Bewohner von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen verdienen mehr als 180 Prozent des Medianeinkommens – die beiden wesentlichen Faktoren eines hausgemachten Problems sind, führte Dr. Geymüller vom Think Tank „Agenda Austria“ den Teilnehmern der Veranstaltung am Tag des Eigentums trefflich vor Augen.
Und wie sehr die einzelnen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes als kommunizierende Gefäße miteinander in Verbindung stehen und welche Vorgaben das vergangene Regierungsprogramm im Hinblick auf eine Reform des Wohnrechts zum Inhalt hat, erläuterte der ehemalige Fachverbandsobmann Prof. Mag. Malloth, der in die laufenden Wohnrechtsverhandlungen involviert ist, dem allerdings absolutes Stillschweigen über den detaillierten Stand derselben auferlegt wurde.

Wir argumentieren, dass auch ohne Einführung fixer Mietzinsobergrenzen – wer erinnert sich nicht an Vassilakous Vorschlag mit Maximalmieten von € 7,50 pro Quadratmeter oder an das vor genau einem Jahr aus dem sozialdemokratischen Köcher gezogene Universalmietrecht? – die Gefahr besteht, die Mieten über die Bande zu beschneiden. Die Palette an Eingriffsmöglichkeiten ist groß und reicht von einer Überwälzung einzelner Betriebskostenposten, einem Aussetzen der alle zwei Jahre stattfindenden Erhöhung der Richtwertmieten über eine Ausdehnung der Erhaltungspflichten im MRG.

Diverse Gesetzesvorhaben
Um nur einige von vielen Vorhaben zu erwähnen: Mit einer Verordnung über die Einrichtung einer nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle sollen Energielieferanten umfassenden Meldepflichten unterliegen. Der ÖHGB warnte in seiner Stellungnahme vor einer Überwälzung dieser Pflichten auf den Eigentümer bzw. Nutzer.
Ein Entwurf zu einem Gemeinnützigkeitsgesetz verordnet gemeinnützigen Einrichtungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Aber nehmen viele dieser Institutionen nicht auch am Wirtschaftsleben teil und nehmen eine Reihe von wirtschaftlichen Tätigkeiten vor, die nicht im öffentlichen Interesse gelegen sind? Auf der anderen Seiten setzen gerade Immobilieneigentümer eine ganze Reihe an konjunkturbelebenden Maßnahmen. Ist es da nicht mindestens genauso wichtig bzw. wichtiger die Übertragung im Familienverband finanzierbar zu gestalten?
Löblich, wenn im Rahmen eines Wohnbaupakets der Bau neuer Wohnungen vorangetrieben wird. Schade hingegen, dass der Private dabei allerdings nicht vorkommt und die Strategie zur Schaffung eines vermehrten Wohnraumangebotes ausschließlich auf die Schiene des Wohnungsneubaus verlegt wird.
Mag sein, dass eine Ausdehnung der Erhaltungspflichten im Genossenschaftsbereich unter dem Blickwinkel der „sozialen Verantwortung“ eine gewisse Berechtigung entfalten vermag, der ÖHGB sprach sich jedenfalls strikt gegen eine solche Vorgangsweise im MRG aus. Steuerlich und förderrechtlich privilegierte Genossenschaften lassen sich mit einem privaten Vermieter nun einmal nicht vergleichen – sie haben auch andere Aufgaben.
Der Entwurf für eine Verordnung zur Ermittlung des Grundstückswerts zwecks Bemessung der Grunderwerbsteuer wird jedenfalls eine eklatante Verkomplizierung und Belastung sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei den Steuerberatern zur Folge haben. Bislang unbekannt war hingegen, dass ab dem Jahr 2017 nicht mehr der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer herangezogen werden darf, sondern ein neues System bei der Statistik Austria geschaffen wird, was zu weiterer Unsicherheit führt.

Last but not least die Erhöhung der Grundsteuer
Dass die Stadt Wien dringend Geld benötigt, ist allseits bekannt. Eine Erhöhung der Grundsteuer würde allerdings bedeuten, dass 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher mit einem Schlag von bedeutend mehr Steuerbelastung betroffen sind, denn in etwa so viele Menschen leben österreichweit im Eigentum. Diese Idee trifft den Mittelstand, schadet den Investitionen und bringt keine gerechte Steuerverteilung. Dass der soziale Wohnbau von einer Erhöhung ausgenommen sein soll, ist sachlich völlig ungerechtfertigt und verschärft die schon bestehende Ungleichbehandlung. Eine Presseaussendung des ÖHGB warnte vor den Folgen dieses investitionsfeindlichen Vorschlags.

Es ist wichtig, sich als Interessenvertretung in bewegten Zeiten wie diesen rasch und deutlich zu Wort zu melden. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund steht für die Verteidigung des Eigentums und zeigt in unterschiedlichen Diskussionen, Stellungnahmen, Presseaussendungen und vielen weiteren Aktionen auf, dass Eigentum und Leistung Werte sind, die erhalten werden müssen. Dafür setzen wir uns ein.

 

 

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | Seite drucken