Plan A war gerade vom Tisch und das Kanzler-Vorhaben mit weiteren Verschärfungen im Wohnrecht nach einem heftigen Aufschrei der Immobilienbranche auf Eis gelegt, als Ende Jänner die Bundesregierung ein überarbeitetes Regierungsprogramm präsentierte. Im Bereich Wohnen lag der Fokus darauf, vor allem bei gemeinnützigen Bauvereinigungen anzusetzen und für ein vermehrtes Wohnungsangebot zu sorgen.
Weit gefehlt, wer gedacht hätte, dass dem Thema „leistbares Wohnen“ eine Verschnaufpause gewährt werden sollte. Kanzleramtsminister Drozda schreckte nicht davor zurück, die längst notwenige Anpassung der Richtwerte mit 1. April ein weiteres Mal aussetzen zu wollen und auf diese Weise zahlreiche Investitionen in Österreichs Gebäudebestand zunichte zu machen. Mehrere Medienberichte, darunter auch die Ö1-Nachrichten zitierten den Warnhinweis des ÖHGB, dass mit solchen Aktionen die Rechtsunsicherheit für Vermieter eine Fortschreibung erfahren würde. Aber der Kanzleramtsminister und seine Parteigenossen gossen noch mehr Öl ins Feuer und bekräftigten Ihren Wunsch nach Einführung weiterer „amtlicher Preislimits und Regulierungen“ im Mietrecht.
Einige Medien forcierten Meldungen über angeblich errechnete Preisanstiege bei den Mieten und lieferten sich auf diese Weise einen regen und lebhaften Schlagabtausch.
Schenkt man den Aussagen einiger SPÖ und Grün Politiker und mancher Medienberichterstattung vollends Glauben, so müssten Vermieter ausschließlich Personen mit viel Geld sein, die armutsgefährdeten Menschen ihr Eigentum zu überteuerten Konditionen zur Verfügung stellen, satte Einnahmen aus der Vermietung verzeichnen und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Überlegenheit regelmäßig die Mieten ungebremst in die Höhe schrauben.
Es gibt nicht viele Bereiche, in denen das in der Öffentlichkeit kolportierte Vermieterimage so eklatant mit der Wirklichkeit auseinander fällt. Denn nur selten steckt hinter dem privaten Vermieter ein Großkonzern, ein gewitzter Immobilienspekulant oder sonst ein schwarzes Schaf, das auf unseriöse Weise möglichst viel Profit herausschlagen möchte.
Private Vermieter sind zumeist Menschen, die ein bis zwei Wohnungen besitzen oder denen gemeinsam mit anderen Miteigentümern ein Anteil an einem Mehrparteienhaus gehört. Der durchschnittliche Vermieter hat lediglich Mieteinnahmen zur Verfügung, die allenfalls ausreichen, um den Bestand zu erhalten, wenn möglich zu verbessern und vielleicht noch ein wenig die eigene Pension oder das Arbeitseinkommen aufzubessern.
Der durchschnittliche Privatvermieter ist eine Person, die dem Mittelstand angehört.
Dazu das Beispiel der Frau S.: Diese hat kürzlich um € 80.000 eine 70 m2 Wohnung saniert und dafür auf die Dauer von 15 Jahren einen Kredit iHv € 50.000 aufgenommen. Der Rest wurde von ihrem Ersparten bezahlt. Der Mieter dieser Wohnung zahlt an Frau S. € 568,93 Hauptmietzins. Davon verbleiben Frau S. € 90 pro Monat für ihre persönliche Einlage von € 30.000, der Rest geht 15 Jahre lang an die Bank. Frau S. ist 67 Jahre alt und wird vom „Gewinn“ wohl nicht viel haben.
Wären die vorgeblichen Mieterschützer in der Politik weniger populistisch und würde die Wohnraumversorgung für Einkommensschwache nicht in die wirtschaftliche Sphäre der privaten Vermieter verschoben, sondern würde man darauf achten, im sozialen Wohnbau für Treffsicherheit bei der Vergabe von Mietwohnungen zu sorgen, könnte für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt gesorgt werden. Aber offenbar sind teure Kampagnen, die dazu noch in unsachlich populistischer Manier geführt werden, um das Feindbild des Vermieters zu schüren, eine Neidgesellschaft zu nähren und erhebliche Verunsicherung bei Vermietern und Mietern zu produzieren, einigen linken Ideologen lieber, als rasch das Thema Wohnen auf vernünftige Art und Weise zu entschärfen.