Nach fünf langen Monaten Verhandlung steht eine neue Regierung. Mit dem neuen Regierungsprogramm rücken zwei zentrale Themen in den Fokus: die Budgetsanierung und die Belebung der Wirtschaft. Diese Ziele sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich Wohnen werden sich jedoch als problematisch erweisen. Mietrechtliche Einschränkungen und die faktische Fortführung der KIM-Verordnung treffen ausgerechnet jenen Sektor, der Stabilität und Investitionen dringend benötigt. Sie haben auch negativen Effekt auf die übrigen Wirtschaftsbereiche.
Mietrechtliche Verschärfungen: Ein Bärendienst für den Wohnungsmarkt
Das Regierungsprogramm 2025-2029 enthält eine ganze Reihe von Eingriffen in das Mietrecht. Die geplante Verlängerung der Mindestbefristung auf fünf Jahre etwa wird jedenfalls nicht für zusätzlichen Wohnraum sorgen, sondern begrenzt jegliche Flexibilität und führt zu Verunsicherung beim Vermieten und einer Reduzierung des Wohnungsangebotes. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wäre es essenziell, Investitionen zu erleichtern, anstatt sie durch restriktive Vorgaben zu hemmen. „Strafen schaffen keinen Wohnraum“: Ein funktionierender Wohnungsmarkt benötigt Rechtssicherheit und keine neuen Regulierungen, mit denen auf Kosten der Vermieter Gießkannenpolitik betrieben wird.
Ein weiteres Beispiel ist die stark reduzierte Wertanpassungsmöglichkeit der Mieten. Eine Anpassung der durch das 3. MILG vorgesehenen Kategorie- und Richtwertmieten – in diesem Gesetz war bereits eine beträchtliche Schmälerung der Einnahmen und damit ein entsprechender Realverlust eingebaut, weil nicht die gesamte Teuerung berücksichtigt wurde – soll 2025 gänzlich unterbleiben. In den nächsten beiden Jahren erfolgt eine symbolische Anpassung und ab 2028 soll die Wertanpassung künftig einem bis dato nicht genannten Index für die Wohnraumvermietung unterliegen, der maximal 3 Prozent beträgt.
Dass sich die Mietsteigerungen bislang deutlich unter der Inflation bewegt haben und dass in Wahrheit andere Preistreiber für die steigenden Wohnkosten, nämlich Strom, Gas etc. – ursächlich sind und waren, wird in der politischen Diskussion geflissentlich ausgeblendet. Diese einseitige Betrachtung verschärft bestehende Ungleichgewichte und lässt zentrale Herausforderungen des Marktes unbeachtet. Die inflationsbedingte Teuerung hat sich auch in steigenden Gehältern niedergeschlagen, wodurch die Mehrbelastung weitgehend ausgeglichen wurde. Höchst fraglich ist auch die Treffsicherheit dieser Maßnahme: Ein beträchtlicher Teil der Mieter im regulierten Mietsektor ist auf „Unterstützung“ nicht angewiesen. Faktum ist zudem, dass die Wohnkostenbelastung in Österreich seit Jahren stabil ist und etwa 19 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Derartige Maßnahmen werden sich auf Investitionen, aber auch auf den Wohnungsneubau negativ auswirken und sind daher kontraproduktiv.
KIM-Verordnung: Wohnbaufinanzierung bleibt ein Engpass
Mit der KIM-Verordnung wurden 2022 strenge Vorgaben für Wohnkredite eingeführt, die den Erwerb von Wohneigentum erheblich erschwert haben. Diese Regelung wird im Sommer 2025 zwar auslaufen, doch könnte sie dennoch durch die Hintertür weiter bestehen bleiben. Das Finanzmarktstabilitätsgremium hält eine nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts so essenziell, dass es sich im Zuge von Begleitmaßnahmen dafür ausgesprochen hat, an den Vorgaben festzuhalten. Die Konsequenzen sind fatal: Jungen Menschen und Familien sowie jedermann, der in Eigentum investieren will, wird der Eigentumserwerb weiterhin erschwert.
Interessenvertretung ist wichtiger denn je
Gerade jetzt, wo der Wohnbau bereits kränkelt, wäre eine Liberalisierung des Mietrechts und eine Lockerung der Finanzierungsvorschriften das logische Gebot der Stunde. Doch die Tendenz zeigt vorerst in eine andere Richtung. Die geplanten Maßnahmen können langfristige Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Rechtssicherheit für Vermieter und Investoren bleibt ein entscheidender Faktor, um den Wohnraum zu erhalten und auszubauen.
Einige der wohnrechtlichen Punkte im Regierungsprogramm sind sehr allgemein formuliert bzw. enthalten lediglich Zielvorgaben. Hier wird sich noch viel Diskussionsbedarf ergeben. Als Interessenvertretung sind wir gefordert, praxisgerechte Lösungen einzufordern, die Investitionen in den Wohnungsmarkt ermöglichen, statt sie zu blockieren.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen ist klar: Ein funktionierender Wohnungsmarkt braucht langfristige Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen. Nur so kann der Spagat zwischen leistbarem Wohnen und Investitionssicherheit gelingen.