Das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz sieht vor, dass am 1. April 2022 sowie am 1. April 2023 eine Valorisierung der Richtwerte und Kategoriebeträge erfolgt. Eine neuerliche Aussetzung hält ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer aus demokratiepolitischen Gründen für bedenklich.
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