Artikel 17 der am 10. Dezember 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schreibt erstmals das Recht auf Eigentum als eigenständiges Menschenrecht weltweit fest. Eigentum ist der Inbegriff für Freiheit und bedeutet in schwierigen Zeiten Sicherheit.
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