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Februar: Eigentumsfeindlichkeit ist der falsche Weg

Der Rundumschlag auf Immobilieneigentümer ist entbehrlich und beschreitet einen falschen Weg. Eigentümer sind weder für die hohe Inflation, die gestiegenen Kosten für Handwerkerleistungen sowie Baumaterial noch für die verschärften Regulierungsmaßnahmen bei Wohnkrediten verantwortlich. Die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe sowie die Diskussion rund um die Abschaffung befristeter Mietverträge gehen in die völlig falsche Richtung.

Befristung fördert Marktdynamik

Wer eine Wohnung vermietet, muss sicher sein, dass er über sein Eigentum nach einem bestimmten Zeitraum auch wieder selbst verfügen kann. Eine Wohnung ohne Befristungsmöglichkeit ist schon wegen der Eintrittsrechte unter Umständen auf Generationen aus der Hand gegeben. Das Rütteln an den gegenwärtigen Bestimmungen befristeter Mietverträge, wie es die AK derzeit betreibt, ist absurd. Das Gesetz wurde als teilweiser Ausgleich für die rigiden Kündigungsbestimmungen des MRG geschaffen, um dem Immobilieneigentümer wenigstens ein gewisses Maß an Flexibilität einzuräumen.

Wer die eigene Wohnung etwa für die Enkelkinder zum Studieren vorgesehen hat oder aufgrund eines beruflichen Auslandaufenthaltes oder zur Entwicklung der Immobilie eine bestimmte Zeit nicht benötigt, führt bei befristeter Vermietung dem Markt Wohnraum zu und vergrößert das Angebot. Die Abschaffung der Befristung und die Bestrafung von Leerstand werden nicht mehr Wohnungen auf den Markt spülen, sondern das Gegenteil bewirken, es wäre eine Enteignung. Eine Liberalisierung der Befristung würde dem Markt guttun.

Laut Mikrozensus der Statistik Austria ist der Anteil an Befristungen in den letzten Jahren nicht nennenswert gestiegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lag der Befristungsanteil bei 22 % und im Jahr 2022 bei 23,4 %. Die höchste Zahl an befristeten Mietverträgen gibt es in Vorarlberg, weil dort auch Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen seit 2001 nur noch befristet vergeben werden. Tirol hat mit 44 % den zweithöchsten Anteil an befristeten Mietverträgen, allerdings ist hier der öffentliche Mietsektor österreichweit am niedrigsten und ein relativ hoher Prozentsatz der Bevölkerung lebt im Eigentum. In Wien waren im Jahr 2022 nur 18% aller Hauptmietwohnungen befristet. Der Eigentumsanteil in der Bundeshauptstadt ist eher gering und es gibt einen hohen Anteil an Mietverhältnissen. Eine Befristung wäre gerade im Gemeindebau – den ja alle finanzieren – wichtig, um Fehlbelegung zu verhindern.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit in dieser Sache war zielgerichtet und konsequent, was dem ÖHGB eine Präsenz in allen relevanten Medien brachte. Von den heimischen Tageszeitungen und Digital-Plattformen über ORF Ö1 Journale bis in die ZIB wurden wir angefragt und konnten unsere Argumente platzieren. Nicht minder erfolgreich war unsere mediale Arbeit in punkto „Einführung einer Zweitwohnungsabgabe“, die in Wien ab 2025 für Personen fällig werden soll, die neben ihrem Hauptwohnsitz – unabhängig von einer allfälligen Meldung als Nebenwohnsitz – in Wien eine Zweitwohnung innehaben.

Zweitwohnungsabgabe belastet Eigentümer

Diese Abgabe trifft nicht nur Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihre Wohnung dringend angewiesen sind, sondern hat sich für Vermieter als eine Leerstandsabgabe durch die Hintertür entpuppt. Laut Gesetzesvorschlag sind nur jene Wohnungen von der Abgabe ausgenommen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten. Wem also dieser Nachweis nicht gelingt, hat die Abgabe zu zahlen. Auch wenn die Wohnung z.B. an Verwandte unentgeltlich weitergegeben wird. Steht die betreffende Wohnung überdies mehr als sechs Monate leer, ist jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben. Will die Wiener Stadtregierung eine Abgabe auf Immobilienbesitz, dann sollte sie das auch ehrlich sagen.

Die ständige Forderung nach Abgaben in einem Hochsteuerland wie Österreich erschwert die Schaffung und den Erhalt von Eigentum. Ein klares Bekenntnis zum Erwerb von Immobilieneigentum kam kürzlich von Bundeskanzler Nehammer. Mit dem „Österreichplan“ spricht er sich für eine leistungsorientierte Zukunft unserer Gesellschaft aus. Durch vernünftige Anreize will er vor allem der jüngeren Generation, eine neue und langersehnte Perspektive zur Schaffung von Immobilieneigentum geben. Auch die Forderung von einem steuerfreien Verkauf von Immobilien nach einer Behaltefrist, wie das im Finanzbereich bei Wertpapieren angedacht ist, bleibt seitens des ÖHGB aufrecht. Nach einer zehnjährigen Behaltefrist von Wohnimmobilien ist man mit Sicherheit kein Spekulant, sondern hat eine vernünftige private Vorsorge für das Alter getroffen.

Damit den Worten auch Taten folgen wird der ÖHGB die Umsetzung dieses Plans beobachten und in gewohnter Weise auch die Politik mahnen, die Maßnahmen im Sinne unserer Mitglieder umzusetzen.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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