ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer hat in Bezug auf die Wohnfläche eines Mietgegenstandes eine Reihe von Empfehlungen und Tipps parat: „Um beim freien Mietzins nachträgliche Auseinandersetzungen hinsichtlich der Größe des Mietgegenstandes zu vermeiden, würde ich Vermietern anraten, den Mietgegenstand nicht nach Größe, sondern durch genaue Bezeichnung des Mietobjekts festzulegen.“
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