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Was jetzt mit den Mieten passiert

Die Verlängerung der Mindestbefristungsdauer bei Mietverträgen von drei auf fünf Jahre sei ein schwerwiegender Eingriff. Besonders für kleine Vermieter bedeutet das einen Verlust an Flexibilität, etwa, wenn ein Objekt für den Eigenbedarf benötigt wird.
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Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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