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Warten auf das „Right to plug“

Will man als Wohnungseigentümer eine Ladestation installieren, braucht man dazu die Zustimmung aller anderen Miteigentümer. Ist man Mieter eine Wohnung muss der Gebäudeeigentümer sein OK geben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Prunbauer, Präsident Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund.
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Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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