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Unnötige Verunsicherung durch Sammelklagenankündigung

Die Auslegung der OGH-Entscheidungen durch die Rechtsanwaltskanzlei, dass Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen ungültig seien und dreißig Jahre zurückgefordert werden können, sei keinesfalls gesichert, so ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer.
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