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Steuerliche und mietrechtliche Erleichterungen beim Wohnen

Wohnen ist zweifelsohne ein elementares Grundbedürfnis. Das bedeutet aber nicht, dass es ein Recht auf Wohnen als Grundrecht gibt, also ein subjektives Recht, das dem Einzelnen durch eine Vorschrift in Verfassungsrang gegenüber dem Staat eingeräumt ist.
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Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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