Der Entwurf für eine Umwidmungsabgabe wirft Fragen auf.
Eigentum darf nicht zur fiskalischen Verfügungsmasse werden – und schon gar nicht durch Pauschalverdacht. Es kann nicht oft genug festgehalten werden : Österreich hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Umverteilungsfantasien auf dem Rücken des Privateigentums sind eine entschiedene Absage zu erteilen.
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