Nach der Covid-Krise müssten sich EigentümerInnen und VermieterInnen auf die Zusagen des Gesetzgebers zur Wertsicherung des Hauptmietzinses verlassen können. „Das wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt“, so ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer.
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