Der ÖHGB betont, dass derartige Eingriffe langfristig die Funktionsfähigkeit des privaten Mietwohnungsmarktes gefährden. Sie würden schlussendlich zu einer „Verknappung des leistbaren Wohnraums“ führen, da „notwendige Instandhaltungen, Sanierungen und Neubautätigkeiten zunehmend unrentabel werden“.
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