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Mietnomaden: So schützen und wehren sich Vermieter

„Die Kosten für die Wohnungsräumung muss zunächst der Vermieter zahlen. Er kann sich diese theoretisch vom Mietnomaden exekutiv wieder zurückholen“, erklärt Prunbauer. „In vielen Fällen ist dieser aber zahlungsunfähig.“
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