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Mai 2025: Sozialpolitik auf Kosten der Eigentümer

Anlässlich des „Tag der Arbeit“ versammelte sich die SPÖ am 1. Mai traditionsgemäß am Wiener Rathausplatz. Bürgermeister, Vizekanzler sowie zahlreiche Minister und Stadträte richteten sich kämpferisch an die versammelte Anhängerschaft. In ihren Reden stand vor allem die Kritik an Mietpreisanpassungen im Vordergrund. Mit klassenkämpferischen Tönen rühmte der SPÖ-Chef den Mietpreis-Stopp als historischen Erfolg, den er auch im freien Mietsegment umgesetzt sehen will. Wer sich mit den wohnpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung befasst, erkennt, dass das Regierungsprogramm nicht nur ambitionierte, sondern auch widersprüchliche Ziele – mit weitreichenden Folgen für das Eigentum – enthält.

Investitionen werden eingefordert, rechtlich aber durch neue Eingriffe erschwert.

So sollen ökologische Ziele wie thermische Sanierung und der Umstieg auf erneuerbare Energien vorangetrieben werden, Anreize, etwa in Form von Fördermittel, aus budgetären Gründen reduziert oder gar gestrichen werden. Wenn – so wie im Regierungsprogramm angekündigt und durch das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) schon zu einem kleinen Teil umgesetzt – wohnrechtliche Maßnahmen gesetzt werden, die die bestehende Regulierung im Mietrecht noch weiter verschärfen, einen verstärkten Eingriff in die Vertragsfreiheit und sogar noch eine Vereinheitlichung des Mietrechts zur Folge haben, gerät das Eigentum zunehmend unter Druck und in ein Spannungsfeld widersprüchlicher Erwartungen.

Indexierungen dienen nicht der Wertsteigerung, sondern dem Werterhalt.

Der politische Umgang mit Indexierungen ist ein Paradebeispiel für die Diskrepanz zwischen populistischer Rhetorik und ökonomischer Realität. Dass eine gesetzlich vorgesehene, inflationsgebundene Anpassung bestehender Mietverträge keine „Mieterhöhung“ darstellt, sondern ein völlig legitimes Instrument ist, das dazu dient, die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zu wahren, wurde vom ÖHGB in der laufenden Öffentlichkeitsarbeit immer wieder richtiggestellt – dennoch hält sich dieses Narrativ hartnäckig. Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Indexierungen sind ein Instrument der Werterhaltung, insbesondere im ohnehin stark regulierten Bereich stellen sie eine notwendige Maßnahme für den Erhalt von Immobilien dar.

Gesetze, die auf breiter Front in bestehende Verträge eingreifen, müssen im Vorfeld einer Begutachtung unterzogen und sich am Maßstab des Vertrauensschutzes messen lassen.

Das 4. MILG, das eine Aussetzung der Richtwertanpassung sowie der Kategoriebeträge für das laufende Jahr beinhaltet, wurde unmittelbar nach Regierungsbildung durch das Parlament gepeitscht. Zur Herstellung der Rechtssicherheit und zur Senkung der Wohnkosten sollen laut Regierungsprogramm im Wege einer Gesetzesinitiative mangelhafte und bestehende Wertsicherungsvereinbarungen klargestellt und eine gesetzliche Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich geschaffen werden. Durch die Verwendung der Wortfolge „im Wege einer Gesetzesinitiative“ wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahmen ohne vorangegangene Begutachtung und ohne formelle Einbindung der betroffenen Fachöffentlichkeit stattfindet. Diese Vorgangsweise, die tief in das Eigentum eingreift, ist demokratiepolitisch bedenklich und bedeutet eine Reduktion pluraler Mitgestaltung.

Eigentum ist Teil der Lösung, nicht des Problems.

Insgesamt entsteht ein Bild, in dem Eigentum nicht mehr als Teil der Lösung, sondern als Teil des Problems betrachtet wird. Diese Sichtweise ignoriert, dass private Eigentümer nicht nur Risiken tragen, sondern wesentlich zur Bereitstellung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum beitragen. Die politische Debatte blendet zu gern aus, dass es sich bei Vermietern nicht ausschließlich um institutionelle Anleger handelt, sondern um eine breite Gruppe – vom Kleinanleger bis zur Familie, die ein Objekt zur Altersvorsorge vermietet.

Das Ziel, leistbaren Wohnraum zu schaffen und sozialen Ausgleich zu gewährleisten, ist legitim – und wird von kaum jemandem bestritten. Aber eine Politik, die dies durch pauschale Eingriffe, Ausweitung bestehender Schutzmechanismen auf einkommensunabhängige Gruppen und gleichzeitigen Rückzug aus der staatlichen Förderverantwortung umzusetzen versucht, läuft Gefahr, nicht nur ineffektiv, sondern kontraproduktiv zu werden.

Die Hauptmieten an sich sind kein Problem bei der Erhöhung, sie sind um 4,4% im Zeitraum 2020 bis März 2025 hinter der Inflation zurückgeblieben. Das Problem sind die Betriebskosten – die öffentliche Hand erhöht diese aber regelmäßig. Der geplante Weg ist eine Gießkannenförderung, die auch reiche Mieter privilegiert, aber Einfamilienhauseigentümer – auch wenn sie nicht vermieten – benachteiligt.

Mehr Regulierung, weniger Wohnraum.

Wohnpolitik, die die Anschaffung und den Erhalt von Eigentum erschwert und Investitionen unattraktiv macht, wird das Angebot langfristig verknappen – und das Problem, das sie zu lösen vorgibt, verschärfen. Mehr Regulierung bei gleichzeitig sinkenden Anreizen ist kein Gleichgewicht, sondern ein struktureller Widerspruch. Die geplanten Maßnahmen schaden daher auch den Mietern.

Politik sollte den Erwerb und den Erhalt von Eigentum fördern – rechtlich, wirtschaftlich und sozial. Gerade in Zeiten multipler Herausforderungen braucht es keine ideologischen Scheuklappen, sondern durchdachte Strukturen. Privates Eigentum ist dabei die Lösung.

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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