Das Thema Wohnen steht nach mehreren Unterbrechungen wieder auf der Agenda der Regierungsparteien. Die SPÖ Bautensprecherin und federführende Autorin des Universalmietrechts hatte rechtzeitig vor dem Bundespräsidentenwahlsonntag über die Medien ausrichten lassen, dass eine Mietrechts-Reform mit restriktiven Mietregulierungen knapp vor dem Abschluss stünde. Der ÖHGB kommentierte die universalmietrechtlichen Fantasien der SPÖ in den Medien mit einem klaren „Njet“ und wiederholte lautstark seine Forderung nach echten Reformen. Prompt meldete sich der ÖVP Bautensprecher zu Wort und verkündete, dass jeglicher Optimismus bezüglich einer Wohnrechtsreform verfrüht sei.
Das Ringen um ein neues Wohnrecht geht in die nächste Runde. Nach den Vorstellungen der SPÖ Bautensprecherin Ruth Becher soll die Mobilisierung von leistbarem Wohnraum durch noch schärfere Mietzinsbegrenzungen, Befristungen nur in Ausnahmefällen und dann mit einem saftigen Abschlag bis zu 40% vorangetrieben werden. Und laut Vorstandsdirektor der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Markus Sturm seien die vorgeschlagenen 5,50 Euro Quadratmetermiete – netto ohne Steuern und Betriebskosten – gar nicht so unrealistisch niedrig. An der geplanten Abwanderung von neu errichteten Wohnungen nach Ablauf von 20 Jahren ins Mietrechtsregime findet auch die Mietervereinigung gar nichts Ungewöhnliches: „Was soll der Hausherr danach für einen Profit haben dürfen?“ lautet das süffisante Kommentar von Bundesgeschäftsführerin Nadja Shah.
Die Anwendung von Rezepturen dieser Art würde den Wohnungsmarkt endgültig zum Erliegen bringen. Die durch die Steuerreform bereits nachweisbaren Investitionsrückgänge würden noch zügiger voranschreiten. Wer glaubt, dass noch mehr Regulierungen den Wohnungsmarkt beleben, ignoriert das kleine Einmaleins des wirtschaftlichen Denkens.
Zwar beteuerte der ÖVP Bautensprecher Hans Singer in einer Pressemeldung, dass das von der SPÖ geforderte Universalmietrecht nicht kommen wird, weil starre Obergrenzen lediglich das Angebot an Mietwohnungen und dringende Investitionen verringern würden; werden allerdings die Mieten über die Bande beschnitten – Stichwort: Straffung des Betriebskostenkataloges, Ausdehnung des Anwendungsbereichs oder Erweiterung der Erhaltungspflichten beim Bestandgeber – ist der Effekt derselbe: Spürbare Einkommensverluste beim Vermieter werden seine Investitionsbereitschaft, aber auch sein Investitionsvermögen zwangsläufig reduzieren und es kommen keinesfalls mehr Wohnungen auf den Markt.
Will man das Problem an der Wurzel packen und nicht nur durch ideologieunelastische Symptombekämpfung in Wahrheit verschärfen, muss das Messer zunächst andernorts angesetzt werden: 60% des gesamten Mietwohnungsmarktes sind im sozialen Wohnbau – Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – angesiedelt. Fast die Hälfte der dort lebenden Mieter zählen zu oberen Einkommensbeziehern und steht im Genuss einer aus Steuermitteln finanzierten Billigmiete. Eine Anhebung dieser Mieten auf ein angemessenes Maß und die finanzielle Unterstützung ausschließlich derjenigen Personen, die wirklich darauf angewiesen sind, liegt auf der Hand. Ebenso müsste auf dem privaten Mietwohnungsmarkt mit den Ungerechtigkeiten einer Zweiklassengesellschaft Schluss gemacht werden: Anpassung von Altmietverträgen und Einschränkungen des Eintrittsrechts sind nur einige Beispiele. Last but not least müssten wieder Anreize für Investitionen geschaffen werden.
Das Herstellen von fairen Rahmenbedingungen für alle Teilnehmer des Wohnungsmarkts ist Kernaufgabe der Politik und nicht die Knebelung der privaten Vermieter mit gravierenden Folgen für die Mieter und die lokale Bau- und Immobilienwirtschaft.