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März: ÖHGB im Gespräch: Es tut sich was!

Zahlreiche Geschehnisse bestimmen die aktuelle Verbandsarbeit des ÖHGB. Die Vorbereitungen für einen offenen Bundestag, der am 15. Mai 2020 in Graz stattfindet und mit einem abwechslungsreichen Programm für unsere Mitglieder einen entsprechenden Zustrom in die steirische Landeshauptstadt auslösen wird, laufen auf Hochtouren.

Auch wenn das aktuelle Tagesgeschehen derzeit von einer Reihe anderer Themen beherrscht wird, standen im Immobilienbereich zahlreiche Termine und Aktivitäten auf der Tagesordnung des Verbandes: Darunter fällt ein Zusammentreffen mit Abg. z. NR Mag. Felix Eypeltauer, der seit wenigen Monaten als neuer Bautensprecher der NEOS agiert.

Zudem hat die „Initiative Standort“ insgesamt drei Treffen mit hochrangigen Politikerinnen in die Wege geleitet: Austauschgespräche gab es mit Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck sowie Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Beide sind den Teilnehmern der Plattform bereits aus früheren Zusammenkünften im Rahmen der vorherigen Regierung bekannt. Ein Kennenlernen fand außerdem mit Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, statt.

Das von Finanzminister Mag. Gernot Blümel geplante Vorhaben, einen Gebührenstopp aussprechen zu wollen, haben wir mit einer Presseaussendung kommentiert. Denn davon betroffen sind nicht nur Führerschein, Zulassungsschein oder Reisepass, sondern auch einige Immobiliengebühren. Wir befürworten auch eine vom Minister angedachte Durchforstung des Gebührengesetzes, da laut zutreffender Aussage des Ministers im Zeitalter der Digitalisierung vieles automatisch passieren würde. Unserer Ansicht nach gibt es keinen plausiblen Grund, warum der Staat Gebühren einheben sollte, wenn es dafür keine behördliche Gegenleistung gibt. Es ist auch nicht zwingend der Schluss zu ziehen, dass verschiedene Gerichtsgebühren wie etwa die Eintragungsgebühr ins Grundbuch vom Kaufpreis bemessen werden. Der behördliche Akt der Eintragung ist unabhängig vom Wert bzw. Kaufpreis einer Liegenschaft gleich.

Und um gleich beim Thema Gebühren einzuhaken: Wir sind der Meinung, dass die Beendigung der Ungleichbehandlung von Wohn- und Geschäftsimmobilien überfällig ist. Darum muss die Mietvertragsgebühr auch im Bereich der Geschäftsräumlichkeiten gestrichen werden.

Weniger erfreulich entpuppte sich ein Vorstoß der Wiener Grünen mit einer Forderung nach einem Spekulationsverbot für Altbauten. Nach deren Vorstellungen soll es künftig hohe Steuern auf Spekulationsgewinne aus Verkäufen geben, um Gewinne der Zwischenhändler aus bloßen Weiterverkäufen „wegzubesteuern“. Unmittelbar nach Verlautbarung dieser Meldung wandten sich mehrere Medien an uns mit der Bitte um unsere Einschätzung: Dass Maßnahmen wie Abbruch- und Spekulationsverbote das Problem am Wiener Wohnungsmarkt nicht lösen werden, erscheint nur allzu logisch, zumal noch mehr Steuern und rechtliche Belastungen keine einzige Wohnung mehr auf den Markt bringen werden.

Mit der Frage „Braucht es einen Mietpreisdeckel?“ setzte sich Paul Michael Lingens in einem Artikel im Falter auseinander. Im Zuge seiner Recherchen hatte sich der Autor auch an den ÖHGB gewandt. Erfreulich, dass er teilweise zu ähnlichen Ergebnissen kommt: „Eine Möglichkeit, die fehlende Treffsicherheit im öffentlichen Mietsektor zu korrigieren, wäre die Festlegung einer marktkonformen Miete, die alle bezahlen müssen, die den Bedingungen der Bedürftigkeit nicht mehr genügen.“ Ebenso konstatiert Lingens, dass auch das Eintrittsrecht in bestehende Mietverträge zu überdenken ist: „Wer zufällig mit seiner Großtante eine 200-Quadratmeter-Hauptmietwohnung am Graben bewohnte, kann sie für 700 Euro monatliche Miete übernehmen.“ Das Ergebnis seiner Überlegungen lautet: „Mehr Regulierung ist nicht zwingend mit billigerem Wohnraum verbunden.“

Mit einer Keynote anlässlich einer Veranstaltung des ÖVI über die Auswirkungen eines Bestellerprinzips hatte ich Gelegenheit, die im Regierungsprogramm enthaltene Maßnahme im Hinblick auf ihre Sinnhaftigkeit folgendermaßen zusammen zu fassen: Gerade kleinere und günstigere Wohnungen, die dringend nachgefragt werden, würden bei Einführung des Bestellerprinzips vermehrt aus privater Hand vergeben, während einem Interessenten für die Anmietung einer doch teureren Palaiswohnung, die ohne Makler schwerer zu vergeben sein wird, künftig die Provision erspart bleiben wird.

Sie sehen: Es tut sich in verschiedenen Immobilienbereichen unterschiedliches. Was aber konstant ist: Der ÖHGB bleibt an den Themen dran.

 

 

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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