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März: Eine Bremse für den Populismus

Das Tauziehen um die Valorisierung der Mieten geht in die Verlängerung. Die Regierung will im Rahmen eines „Wohnpakets“ weitere Verhandlungen führen. Die Geduld der privaten Vermieter wird auf eine harte Probe gestellt.

Im Jahr 2021 wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und FPÖ zum Nachteil der Vermieter das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz einigten sich die Parteien darauf, dass die mit 1.4.2021 fällige Valorisierung der Kategorie- und Richtwertmieten auf das Jahr 2022 verschoben werde. Danach sollte 2023 eine weitere Anpassung der Richtwerte erfolgen. Für die Kategoriebeiträge blieb eine Schwelle von 5 Prozent maßgeblich.

Bereits während der Pandemie hatten Vermieter einiges zu verkraften: Diese waren mit Mietstundungen, Mietausfällen und einer zum damaligen Zeitpunkt nicht ausjudizierten Rechtslage konfrontiert und leisteten anstandslos einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Dennoch wurden sie bei den staatlichen Covid-Förderungen übergangen. Als dann noch auf ihre Kosten die fällige Valorisierung ausgesetzt wurde, konnten und mussten private Vermieter in ihrer Planung darauf vertrauen, dass das im Parlament beschlossene Gesetz Bestand haben würde.

Vermengung von Energiekosten und Mieten

Das inflationsbedingte Überschreiten der 5 Prozent-Schwelle bei den Kategoriemieten – d.s. Mietzinse zwischen einem und vier Euro pro Quadratmeter, deren letztmalige Anhebung vier Jahre zuvor erfolgte – sowie die bevorstehende Richtwertanhebung rief Mietervertreter auf den Plan, die Mieten „als Preistreiber zu entlarven“ und einen Deckel für jegliche Mietverhältnisse einzufordern. Dabei waren die behaupteten Teuerungen in diesem Segment laut Statistik Austria ausgeblieben. Nach deren Berechnungen stiegen in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 „Bezahlte Wohnungsmieten“ gerade einmal um 3 Prozent (!), während „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) um 54,1 Prozent anstiegen.

Ohne Wertanpassung keine Investitionen

Bei der Anpassung der Richtwerte handelt es sich nicht um irgendwelche einseitigen und unerwarteten Erhöhungen der Mietzinse, sondern um gesetzlich geregelte und einpreisbare Anpassungen an den Verbraucherpreisindex. Hier geht es eben um Wertbeständigkeit von Mietzinsen und nicht um Erhöhung. Ein Stopp hat unweigerlich eine Investitionsbremsung zur Folge und schadet dem Konjunkturmotor.

Die Forderungen der Arbeiterkammer nach Erhöhung der Löhne bei gleichzeitigem Stagnieren der Mietkosten sind nicht zu Ende gedacht, sondern reiner Populismus. Eine Erhöhung der Löhne würde unweigerlich zu einem Anstieg der Baukosten führen. Weniger Einnahmen und höhere Ausgaben samt steigender Kreditzinsen gehen sich für Vermieter nicht aus.

Mietpreisdeckel führt zu Verknappung

Das Deckeln von Mieten auf dem Rücken von Vermietern würde letztendlich dazu führen, dass die Vermietung von Wohnungen durch Private sukzessive unrentabel wird. Die sich in Folge aus einem Verkauf von Immobilien ergebende Verknappung des Mietmarktes würde die Mieten in die Höhe treiben. Zu bedenken ist auch, dass attraktive Besteuerungsmodelle fehlen. Steuerliche Anreize wurden in den letzten Jahren stark reduziert. Während in Österreich Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Erträge aus Aktien und Anleihen, in Höhe von 27,5 Prozent fix besteuert sind, unterliegen Einkünfte aus der Vermietung bei privaten Vermietern dem progressiven Einkommenssteuertarif von bis zu 50 beziehungsweise 55 Prozent. Dem Vorsorgegedanken für Vermögensaufbau und Pensionsvorsoge wird bei Immobilien vom Gesetzgeber hingegen nicht Rechnung getragen. Warum Kapitalerträge im Gegensatz zu Mieteinkünften eine Besserstellung erfahren, ist weder einleuchtend noch zu rechtfertigen.

Die diskutierte Vorgangsweise schadet dem Vertrauen der Rechtsunterworfenen in den Bestand von Gesetzen. Nur zwei Jahre nachdem vier Parteien konkrete Anpassungszeitpunkte normiert haben, soll das alles nicht mehr gelten? Eingriffe in die Privatautonomie und in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit durch Deckelungen oder Bremsen auf Kosten der Vermieter sind unredliche Verletzungen der Rechtssicherheit und eigentumsfeindlich.

Wir werden gegen solche Pläne weiter entschieden auftreten!

Ihr Martin Prunbauer

Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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