Der ÖHGB fordert Rechtssicherheit für Eigentümer und Vermieter ein und weist auf den Beschluss des Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetzes hin, in dem die Richtwerterhöhung für 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 ausdrücklich festgehalten wurde.
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