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Letzte Warnungen vor der Mietpreisbremse

Der ÖHGB fordert Rechtssicherheit für Eigentümer und Vermieter ein und weist auf den Beschluss des Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetzes hin, in dem die Richtwerterhöhung für 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 ausdrücklich festgehalten wurde.
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Österr. Haus- & Grundbesitzerbund, Landesgerichtsstraße 6, A-1010 Wien, Tel. +43 (0)1 505 74 00, Email: office@oehgb.at
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