„Einerseits werden Nachbarn lärmenden Kindern einen gewissen Spielraum zubilligen müssen, andererseits sind Eltern gefordert, die Bedürfnisse ihrer Nachbarn ernst zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht schrankenlos herumtoben“ erläutert RA Dr. Martin Prunbauer das Rücksichtnahmegebot im Zusammenhang mit Nachbarrechten.
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