Der Bund soll die Länder bei der Besteuerung von Leerstand unterstützen. Abgesehen davon, dass es bis heute keine Definition von „Leerstand“ gibt, kann dieser viele unterschiedliche Gründe haben und geschieht nur selten freiwillig. „Der Eigentümer muss selbst entscheiden dürfen, was er mit seinem Eigentum macht“, betont ÖHGB-Präsident Dr. Martin Prunbauer. „Eine Besteuerung ist nicht nur eigentumsfeindlich, sondern ein Schritt in Richtung Enteignung.“
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