Der Eigentumsschutz ist ein zentraler Bestandteil einer freien, modernen und demokratischen Gesellschaft. Die derzeitigen Entwicklungen in der Fiskalpolitik, wonach Grund und Boden zusätzlich besteuert werden soll, treffen einen beachtlichen Teil der Bevölkerung – immerhin leben rund 50 Prozent der Österreicher im Eigentum. Solche „Geldbeschaffungsaktionen“ bedeuten nicht nur neue Massensteuern, sondern einen entscheidenden Paradigmenwechsel: Weg vom Schutz des Eigentums – hin zu systematischer Belastung von Grund und Boden.
1. Der Umwidmungszuschlag – Steuer auf fiktive Gewinne
Mit einer Stellungnahmefrist von nur fünf Werktagen wurde der Gesetzesentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 vom Finanzministerium in Begutachtung geschickt. Herzstück für Immobilieneigentümer ist der sogenannte „Umwidmungszuschlag“: Wird Grund und Boden veräußert, bei dem nach dem 31.12.2024 eine Umwidmung von Grün- in Bauland stattgefunden hat, sollen künftig 30 Prozent des Veräußerungsgewinnes, also der Differenz zwischen Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten, dem Veräußerungsgewinn zugeschlagen werden. Dies führt somit zu einer deutlich höheren Immobilienertragssteuer.
Grund für den Zuschlag sind laut Begründung des Ministeriums atypische Wertsteigerungen, die mit Umwidmungen einhergehen, denen stärker Rechnung getragen werden soll. Steuerpflichtige sollen einen zusätzlichen steuerlichen Beitrag leisten.
Es gibt Fälle, in denen eine Umwidmung den Marktwert nicht oder nur geringfügig hebt. Umwidmungen liegen zudem in der Hand der Gemeinde und nicht des Grundeigentümers, der darauf keinen Einfluss üben kann und an einer Umwidmung vielleicht auch nicht interessiert ist. Vor allem aber findet eine umwidmungsbedingte Wertsteigerung ohnehin durch den am Markt erzielbaren Preis und damit in der Höhe des Veräußerungsgewinnes ihren Niederschlag. De facto kommt es durch den Umwidmungszuschlag zu einer mehrfachen ertragsteuerlichen Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen umgewidmeter Grundstücke. All das berücksichtigt der Entwurf nicht. Der ÖHGB hat zum Gesetzesentwurf Stellungnahme bezogen und das Vorhaben aus den genannten Gründen massiv kritisiert.
2. Vermögenssteuer – alter Hut, neuer Anlauf
Obwohl im Regierungsprogramm Vermögenssteuern bewusst nicht vorgesehen sind, wird das Thema regelmäßig aufs Tapet gebracht – zuletzt von ÖGB-Präsident Katzian. Die vermeintliche Begründung – „es trifft eh nur die Reichen“ – ist ein Trugschluss mit weitreichenden Folgen, denn um nennenswerte Einnahmen zu erzielen, müsste tief in den Mittelstand eingegriffen werden.
Österreich ist bereits heute ein Hochsteuerland – mit der zweithöchsten Steuer- und Abgabenquote in der EU hinter Finnland. Eine Einführung von – in Wahrheit antiquierten – Substanzsteuern würde Unternehmen wie Private gleichermaßen treffen und auch wirtschaftlich erheblich erheblichen Schaden anrichten.
3. Grundsteuerreform: Vervielfachung der Grundsteuerlast
Ein dritter Bereich, der still und leise vor sich „hinköchelt“, nicht minder brisant, ist eine Reform der Grundsteuer. Städtebund und Gemeindebund fordern lautstark eine Anpassung mit Hinweis auf die leeren Gemeindekassen.
Die Gemeinden erhielten im Rahmen des Finanzausgleichs zuletzt erhebliche Mittelzuwächse, nämlich rd. 2,4 Mrd. Euro mehr. Auch das kürzlich neu aufgelegte Investitionsprogramm beschert den Gemeinden Investitionserleichterungen durch Abbau von bürokratischen Hürden und einem Entfall der Co-Finanzierung bei Förderungen. Laut Finanzstaatssekretärin handelt es sich um 900 Millionen Euro. Zusätzlich profitieren Kommunen auch von den Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes und den damit einhergehenden höheren Steuereinnahmen, die sich über den Finanzausgleich auch auf die anderen Ebenen auswirken. Das Finanzministerium beziffert dies mit rund 1,1 Milliarden Euro mehr für die Städte und Gemeinden. Last but not least standen laut Agenda Austria den Kommunen 2024 um 31 Prozent mehr Geld zur Verfügung als 2019. Sie haben heute selbst inflationsbereinigt deutlich mehr Geld zur Verfügung als vor der Krise. In die Höhe geschnellt sind in besonderem Ausmaß die Ausgaben.
Es gibt zahlreiche Abgaben, die den Gemeinden neben der Grundsteuer Einnahmen verschaffen. Doch das genügt offenbar nicht. Gefordert wird eine Reform der Grundsteuer, die bei entsprechender Anhebung zu einer bedrohlichen Vermögenssteuer wird. Die Grundsteuer trifft alle und ist eine klassische Massen- und Substanzsteuer.
Fazit: Eigentum braucht politische Rückendeckung
Grund und Boden, der für Unabhängigkeit, Vorsorge und Sicherheit steht, gerät zunehmend ins Visier des Fiskus.
Während Kapitalmobilität hoch ist, ist Grundeigentum (Immobilieneigentum) ortsgebunden und daher ein leichtes Ziel staatlicher Begehrlichkeiten. Die geplante Maßnahme führt zu einer Benachteiligung bestimmter Vermögensarten und untergräbt das Vertrauen in eine verlässliche Eigentumspolitik. Sie trifft insbesondere jene Eigentümer, die sich über Jahrzehnte Eigentum durch Arbeit, Sparsamkeit und Risiko aufgebaut haben.
Der ÖHGB hat klar Stellung bezogen und wehrt sich gegen unverhältnismäßige Belastungen, mehrfache Besteuerung und gegen Maßnahmen, die Eigentum entwerten mit Presseaussendungen, Stellungnahmen und Diskussionen. Wir weisen auf die Problematik auch in Direktgesprächen hin. Werfen Sie einen Blick auf die Website des ÖHGB unter www.oehgb.at und vergewissern Sie sich unter „Presseaussendungen“ „Medienberichte“, „News“ und „Aktivitäten“, was seitens der Dachorganisation in Ihrem Interesse unternommen wird.
Wir fordern eine Politik, die Eigentum nicht als steuerliche Verfügungsmasse betrachtet, sondern als zu schützende Säule unserer Gesellschaft.