Das Interesse am Thema „Immobilie“ ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mittlerweile wurde erkannt, welchen volkswirtschaftlichen Stellenwert die Immobilienwirtschaft tatsächlich einnimmt. Aufgrund von Aufträgen an das Bau-und Baunebengewerbe bildet sie einen ganz wesentlichen Motor für die österreichische Wirtschaft, sorgt auf diese Weise auch für Beschäftigung und nimmt in Zeiten zunehmender Wohnraumverknappung und steigender Bevölkerungszahlen eine entscheidende Rolle in der Versorgung der Bevölkerung ein.
Hinzu kommt, dass in der Realität kaum eine andere Rechtsmaterie vor eine größere Herausforderung gestellt ist, die Interessen von Mieter und Vermieter auf sachlich ausgewogene Art und Weise unter einen Hut zu bringen als das Miet- und Wohnrecht. Dabei ist die Angelegenheit auf den ersten Blick relativ einfach:
Es gibt auf der einen Seite denjenigen, der sich durch Fleiß und Arbeit einen Wert geschaffen hat, den er auch an die nächste Generation weitergeben möchte und/oder der ihm bei Überlassung an Dritte einen finanziellen Vorteil verschaffen soll. Auf der anderen Seite gibt es den Nutzer, der das Eigentum eines anderen benötigt, um sein persönliches Wohnbedürfnis zu decken und für dessen Überlassung entsprechend bezahlt.
Zweifelsohne genießt der Nutzer ein gewisses Schutzbedürfnis, muss aber auch das Eigentum eines anderen respektieren. Der Eigentümer wiederum muss sein Eigentum nicht nur in Schuss halten, er muss – abseits von etwaigen Renditen – laufend darin investieren, um auch den steigenden Ansprüchen und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Leider hat sich das Wohnrecht immer mehr zu einem politischen Zankapfel und Exerzierplatz für ideologisch getriebene Auseinandersetzungen entwickelt.
In der Phase, in der wir uns befinden, ist es unsere Aufgabe den eigenen Standpunkt klar und deutlich nach außen zu tragen. Dazu suchen wir den Kontakt und das Gespräch mit unterschiedlichen Entscheidungsträgern. Anlässlich unseres Bundestages wird eine Resolution beschlossen, die diese Vorstellungen beinhaltet und die den politisch Verantwortlichen zur Kenntnis gebracht wird.
Noch vor ein paar Jahren war Immobilien- und Mietrecht keine Materie, der im akademischen Diskurs höchste Priorität eingeräumt wurde. Die Lehrbücher und Lehrveranstaltungen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten streiften diesen Rechtsbereich nur in Grundzügen und überließen die Auseinandersetzung der Praxis und Judikatur. Hier hat sich einiges verändert. Nicht nur in unseren Verbänden, wie erst unlängst mit dem Haus- und Wohnungseigentümertag des Zentralverbandes sowie den zahlreichen Veranstaltungen der Landesverbände, sondern auch auf universitärem Bereich.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen postgradualen Universitätslehrgang „Wohn- und Immobilienrecht“ am Juridicum in Wien, der im Herbst 2016 sehr erfolgreich gestartet ist. Im Oktober 2017 beginnt der zweite Jahrgang in zwei Varianten, als LL.M. für AbsolventInnen der Rechtswissenschaften sowie als MLS für AbsolventInnen wirtschaftlicher oder technischer Studienrichtungen.
Für Interessierte, die sich bereits – als Eigentümer oder aus beruflichen Gründen – mitten in der Praxis befinden, erlaube ich mir den Hinweis auf den am 23.9.2017 stattfindenden Wiener Immobilien- und Mietrechtstag, welcher bereits zum dritten Mal stattfindet und kostenlos einen komprimierten Überblick über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen in allen Bereichen des Immobilien- und Mietrechts bieten wird. Hochkarätige und erfahrene Experten stehen als Referenten und Referentinnen zur Verfügung. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten (http://www.wimt.at).
Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer!
Ihr Martin Prunbauer