Die Inflation treffe nicht nur die Mieter, sondern auch Vermieter, die weiter ihren Instandhaltungsverpflichtungen nachkommen müssten, schreibt der ÖHGB. Bei den jüngsten Mietzinssteigerungen handle es sich zudem streng genommen nicht um eine Erhöhung, sondern um eine gesetzliche Anpassung zur Wertsicherung.
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