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Haus- und Grundbesitzer gegen Wiener Zweitwohnsitzgebühr

Stehe die betreffende Wohnung mehr als sechs Monate leer, sei jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben. Auch wer andere Personen unentgeltlich die Wohnung zur Verfügung stelle, müsse zahlen. Prunbauer warnte weiters davor, dass es „richtig kompliziert“ werden könne, wenn in einem Objekt mehrere Meldungen bestünden.
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