Die Besteuerung von Grund und Boden wird vom ÖHGB als Substanzsteuer und damit als Vermögenssteuer betrachtet, die unabhängig von Ertrag oder Einkommen anfällt. Der Verband warnt vor negativen Effekten auf Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen wie Hotels und den gesamten Wohnungsmarkt.
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